Zusätzliche Testmöglichkeiten für Schüler und Bürger

Angebote der staatlichen Corona-Testzentren werden durch beauftragte Dritte ergänzt

Mit Beginn des Unterrichts nach den Osterferien werden für die Klassen in Präsenz- und Wechselunterricht Selbsttests zunehmend an Bedeutung gewinnen. Entsprechendes gilt auch für Kindertageseinrichtungen. Das Landratsamt hat daher bereits rund 50.000 Testkits an Schulen und Kindergärten ausgegeben. Weitere 32.000 Tests hat das Landratsamt letzte Woche vom Freistaat Bayern erhalten. Diese Woche werden sie zusammen mit einer erneuten Lieferung von FFP2 Masken für die Schulen ausgegeben.

Die stationären Testzentren des Landkreises in Freyung und Philippsreut werden weiterhin gut angenommen. Hinzu kommen die mobilen Teststationen in Waldkirchen und Grafenau. Für sie gilt entsprechendes. Durchschnittlich werden an allen Teststandorten zwischen 900 und 1.100 Tests durchgeführt. Falls nötig, wäre eine Kapazitätserweiterung durch Anpassung der Öffnungszeiten und Verlängerung der Standzeiten möglich.


Weitere Testzentren, betrieben durch das Landratsamt im Auftrag des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind derzeit nicht geplant, da für den weiteren Ausbau des Testangebotes, die Möglichkeit der Beauftragung von Dritten geschaffen wurde. Die Beauftragung zur Durchführung von Bürgertestungen mittels Schnelltest erfolgt auf Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt. Beauftragt werden können beispielsweise Hilfsorganisationen, Rettungsdienste, Ärzte, Pflegedienste oder auch Apotheken. Die Durchführung der Testungen erfolgt dann in Eigenregie und wird vom Leistungserbringer direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet.


Im Landkreis Freyung-Grafenau haben sich bisher (Stand 01.04.2021) fünf Apotheken für die Bürgertestungen registriert, vier davon wurden vom Gesundheitsamt bereits mit der Durchführung vom PoC-Antigentests beauftragt. Die Liste der Apotheken findet man unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/

Ende März hat eine Abfrage bei den ambulanten Pflegediensten ergeben, dass sich bis dato nur ein ambulanter Pflegedienst Bereitschaft zur Durchführung von PoC-Antigentests angemeldet hat. Die Beauftragung ist derzeit in Arbeit.

Weitere geeignete Dritte, die mit der Testung beauftragt werden können, sind Personen aus medizinischen Heilberufen, die der Meldepflicht nachdem Infektionsschutzgesetz hinsichtlich positiver Testergebnisse unterliegen:
z.B. Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Krankenpfleger, Hebammen, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Tierärzte.

„Der Bedarf an Testungen wird weiterhin zunehmen. Sowohl in den Unternehmen als auch für den Einzelhandel wird das Thema zukünftig eine noch bedeutendere Rolle einnehmen als bisher. Um den Testbedarf flächendeckend und bedarfsgerecht abdecken zu können, ist es wichtig, dass sich zusätzliche Apotheken, Pflegedienste oder weitere geeignete Dritte aus unserem Landkreis beauftragen lassen“, unterstreicht Landrat Sebastian Gruber.

Alleine von Karfreitag bis einschließlich Ostersonntag haben wir in unseren staatlichen Corona-Testzentren im Landkreis 847 Schnelltests und 427 PCR-Tests durchgeführt.


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