• Ausschreibungen

Der Landkreis Freyung-Grafenau ist öffentlicher Auftraggeber für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie Konzessionen und Honorarleistungen. Die Vergabeverfahren unterliegen den aktuellen nationalen und europarechtlichen Vorschriften.

Hier finden Sie vergaberechtliche Informationen, Bekanntmachungen öffentlicher Ausschreibungen, Teilnahmewettbewerbe, Vorinformationen (ex-ante) über beabsichtigte und Zuschlagserteilungen (ex-post) über erfolgte Verhandlungsvergaben/Freihändige Vergaben oder Beschränkte Ausschreibungen.

Nationale & EU-Verfahren

Das Vergaberecht in Deutschland ist zweigeteilt. Bis zum Erreichen der Schwellenwerte bei Liefer- und Dienstleistungen als auch Freiberuflichen Leistungen in Höhe von 221.000 € (netto) und Bauleistungen in Höhe von 5.538.000 € (netto) gelten die nationalen Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren. Es erfolgt in der Regel eine deutschlandweite Bekanntmachung. Man spricht hier von Vergaben im Unterschwellenbereich. Ab Erreichen der Schwellenwerte gelten die EU-weiten Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren. Es erfolgt eine EU-weite Bekanntmachung. Man spricht hier von Vergaben im Oberschwellenbereich.

Offene Verfahren (EU)

Zur Zeit kein offenes Verfahren.

Öffentliche Ausschreibungen

Zur Zeit keine öffentliche Ausschreibung.

Ex-Ante Veröffentlichungen

Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb/Freihändigen Vergabe muss ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € (netto) eine Vorabinformation (ex-ante) über das beabsichtigte Vergabeverfahren veröffentlicht werden.

Zur Zeit keine ex-ante Veröffentlichung.

Ex-Post Veröffentlichungen

Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb besteht eine Veröffentlichungspflicht zur Information über vergebene Aufträge (ex-post) ab einem Auftragswert in Höhe von 25.000 € (netto). Bei einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb/Freihändigen Vergabe besteht diese Veröffentlichungspflicht ab einem Auftragswert bei Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von 25.000 € (netto) und bei Bauleistungen in Höhe von 15.000 € (netto).

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Letzte Aktualisierung: 17.12.2024

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