Für den Zutritt zu den Dienstgebäuden des Landratsamtes Freyung-Grafenau entfällt ab sofort die 3G-Regel. Der Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder eines aktuell, gültigen Testergebnisses ist somit für alle Besucherinnen und Besucher nicht mehr erforderlich.
Weiterhin gilt der Notbetrieb. Es sind also nur noch absolut unaufschiebbare und dringliche Angelegenheiten mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Freyung-Grafenau bleiben für alle Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder unter der jeweiligen dienstlichen
E-Mail-Adresse zu den Dienstzeiten erreichbar.
Die KFZ-Zulassungsstelle Freyung kann auch ohne Termin aufgesucht werden, jedoch empfiehlt sich zur Vermeidung von Wartezeiten auch hier eine vorherige Terminvereinbarung.
Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass in allen Dienstgebäuden des Landratsamtes das Tragen einer FFP2-Maske oder einer gleichwertigen Maske verpflichtend ist.