Die vorläufige Aufhebung der Vollsperrung der Kreisstraße FRG 48 bei Kleingsenget ist erfolgt. Nun ist die FRG 48 wieder befahrbar. Kleinere Restarbeiten stellen keine Beeinträchtigung für den Verkehr dar.
Die vorläufige Aufhebung der Vollsperrung der Kreisstraße FRG 48 bei Kleingsenget ist erfolgt. Nun ist die FRG 48 wieder befahrbar. Kleinere Restarbeiten stellen keine Beeinträchtigung für den Verkehr dar.