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Staatliche Hochwasser-Hilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft können nun beantragt werden

Für Privathaushalte im Landkreis Freyung-Grafenau ist das Landratsamt FRG zuständig

Der Freistaat Bayern unterstützt die durch die Unwetterereignisse Geschädigten durch staatliche Soforthilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft. Wichtig zu wissen ist: Die Antragstellung und Auszahlung für Privathaushalte läuft dabei grundsätzlich über die jeweiligen Landratsämter.

Vorgehensweise bei Soforthilfen:
Betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern können eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt erhalten, bei Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Der Antrag ist beim Landratsamt Freyung-Grafenau zu stellen. Hinweise sowie Informationen zu den Antragsformularen finden Sie seit Montag auf unserer Homepage https://www.freyung-grafenau.de sowie auf der Internetseite des Finanzministeriums: https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024/

Ihre Anträge richten Sie bitte mit allen erforderlichen Unterlagen an:

Landratsamt Freyung-Grafenau
SG 30 – Brand- und Katastrophenschutz
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung

Diese Möglichkeit besteht auch per E-Mail, am besten als PDF-Datei, an: katastrophenschutz@landkreis-frg.de

Wichtig: Anträge können bis zum 31. August 2024 gestellt werden.

 

Für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe werden ebenfalls Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Der Antrag ist bei der Regierung von Niederbayern zu stellen. Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhen von bis zu 50 % des Gesamtschadens (maximal 50.000 Euro) gewährt, wenn ein Mindestschaden von 5.000 € vorliegt. Weitere Informationen können der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums entnommen werden. Fragen zu den Soforthilfen sind an die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu richten.

Vorgehensweise Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds Finanzhilfen:
Neben den Soforthilfen besteht sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen in Fällen einer Existenzgefährdung die Möglichkeit einer Hilfe im Rahmen der Härtefondsrichtlinie. Der Antrag ist im Fall von Privathaushalten beim zuständigen Landratsamt, hier Freyung-Grafenau, und im Fall von Unternehmen bei der Regierung von Niederbayern zu stellen. Entsprechende Antragsformulare finden Sie ebenfalls bereits auf der Internetseite des Finanzministeriums: https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024/

 

Ihre Anträge (nur Privathaushalte) richten Sie bitte mit allen erforderlichen Unterlagen an:

Landratsamt Freyung-Grafenau
SG 30 – Brand- und Katastrophenschutz

Grafenauer Str. 44
94078 Freyung

Diese Möglichkeit besteht auch hier per E-Mail, am besten als PDF-Datei, an: katastrophenschutz@landkreis-frg.de

Wichtig: Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden.

Die Informationen erfolgen unter Vorbehalt etwaiger Änderungen und Anpassungen, die fortlaufend auf der genannten Internetseite des Finanzministeriums veröffentlicht werden.


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