Sportförderung: Vereinspauschale und Landkreispauschale (vormals Jugendsportförderung) bis spätestens 01. März beantragen

Vereinspauschale:

Zur Förderung des außerschulischen Sports lässt das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration den Sportverbänden und –vereinen Fördermittel zukommen.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen alle Anträge vollständig ausgefüllt zusammen mit allen Anlagen fristgerecht bis spätestens 01. März 2022 im Original beim Landratsamt Freyung-Grafenau eingereicht werden. Später eintreffende Anträge finden keine Berücksichtigung mehr, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.

Die Anträge müssen jährlich neu gestellt werden. Die Unterlagen sind auf der Homepage des Landratsamtes Freyung-Grafenau abrufbar oder können telefonisch unter 08551 57 – 334 oder per E-Mail an sport@landkreis-frg.de angefordert werden.

Landkreispauschale (vormals Jugendsportförderung):

Das Landratsamt Freyung-Grafenau möchte die Vereine im Landkreis nochmals darauf hinweisen, dass die Antragsstellung zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit in Sportvereinen bis zum 01. März 2022 möglich ist. Dieser Zuschuss wird jährlich vom Kreisausschuss in Abstimmung mit dem Sportbeirat festgesetzt und gewährt.

Der Förderbetrag wird durch ein Punktesystem errechnet. Jedes dem Verein zum Jahresbeginn

angehörige Mitglied bis einschließlich 17 Jahre wird mit 10 Punkten bewertet, die im Dachverband (z. B. BLSV, BSSB usw.) zum 01.01. eines Jahres gemeldet sind. Hinzu gerechnet werden alle zum 01.03. jeden Jahres gültige Übungsleiterlizenzen, die dem Verein zum Jahresbeginn zur Verfügung stehen.

Die Anträge mit den Richtlinien des Landkreises stehen auch im Internet unter www.freyung-grafenau.de unter Sport/Vereinspauschale/Dokumente bzw. Sport/Jugendsportförderung/Dokumente zum Download bereit.

Die Antragstellung zur Landkreispauschale erfolgt automatisch mit der Abgabe des Antrags zur Vereinspauschale zum 01.03.2022 und ist beim Landkreis Freyung-Grafenau zu beantragen (Ausschlussfrist). Eine separate Antragsstellung zur Landkreis-Vereinspauschale ist somit nicht erforderlich.


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