Das Bayerische Staatsministerium des Innern für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen an Sportvereine und –verbände, um den außerschulischen Sport zu unterstützen.
Voraussetzung für die Bewilligung der Förderung sind 500 Mitgliedereinheiten pro Verein. Diese Einheiten setzen sich aus der Altersstruktur des Vereins, sowie aus ggf. vorhandenen Übungsleiterlizenzen zusammen. Die Anzahl der Mitglieder unter 27 Jahre zählt 10-fach, Mitglieder ab 27 Jahre 1-fach. Vorteilhaft sind Übungsleiter- und Zusatzlizenzen, da diese je mit 650 bzw. 325 Mitgliedereinheiten gewichtet werden.
Eine weitere Bedingung ist die aktive Jugendarbeit der Vereine, d.h. die Zahl der Mitglieder unter 27 Jahre muss mindestens 10 % betragen, es sei denn, der Verein setzt sich für den Behinderten-, Rehabilitations- oder Seniorensport ein.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nähere Informationen im Internet unter www.freyung-grafenau.de/Leben-im-Landkreis/Sport oder im Landratsamt Freyung-Grafenau.
Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat allen Vereinen im Landkreis Antragsformulare zugesandt. Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Sollte ein Verein wider Erwarten keine Unterlagen erhalten haben, können diese telefonisch unter 08551 57-334 oder per Email (sport@lra.landkreis-frg.de) angefordert werden.
Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen mitsamt Anlagen beim Landratsamt Freyung-Grafenau bis spätestens 01. März 2019 im Original vorgelegt werden. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.