Das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration hat mit Schreiben vom 04.03.2021 die Frist zur Abgabe der Anträge auf die Vereinspauschale ausnahmsweise verlängert bis 6. April 2021. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, bei der eine weitere Verlängerung - auch in Ausnahme- und Härtefällen - nicht in Betracht kommt.
Wie bereits aus den Medien entnommen werden konnte, erfolgt die Verdoppelung der Vereinspauschale auch im Jahr 2021.
Des Weiteren werden folgende Erleichterungen zugelassen:
Für die im Jahr 2021 gestellten Anträge auf Vereinspauschale wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils in Höhe von 10 % verzichtet, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzungen im Jahr 2019 (für die Beantragung der Vereinspauschale 2020) noch erfüllt hat.
Auch für die Erreichung des Beitragsaufkommens ergeben sich folgende Änderungen:
Sofern ein Verein aufgrund der Corona-Pandemie auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 % des Soll-Aufkommens nicht erreichten konnte, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden. Jedoch gilt diese Erleichterung nicht im Fall des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens durch die vom jeweiligen Verein selbst gewählten bzw. verursachten Beitragsermäßigungen oder –freistellungen. Ein eigener Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Der Abgleich wird von Seiten der Behörde überprüft.
Vor dem Hintergrund von Mitgliederrückgängen können nach dem Günstigkeitsprinzip für die Berechnung der Vereinspauschale 2021 unter bestimmten Voraussetzungen die zur Gewährung der Vereinspauschale 2020 ermittelten Mitgliedereinheiten herangezogen werden.
Vereine, die noch Antragsformulare oder Informationen brauchen, können diese auf der Homepage des Landratsamtes Freyung-Grafenau abrufen oder telefonisch unter 08551 57 329 oder per E-Mail an sport@landkreis-frg.de anfordern.