Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports sind am 01.01.2023 neu in Kraft getreten, damit können nun auch im Landkreis die Sport- und Schützenvereine, die entsprechenden Anträge stellen. Das Landratsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale dieses Jahr Mittwoch, der 1. März 2023 ist. Da es sich bei der Stichtagsreglung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelung nicht in Betracht.
Neu bei der Vereinspauschale ist die Einführung einer zusätzlichen Gewichtung für Mitglieder mit Behinderung, diese werden zehnfach gewichtet, wenn der Verein sie zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer entsprechenden Dachorganisation gemeldet hat.
Mit der Neufassung der Sportförderrichtlinien genügt es, die Lizenzen elektronisch bzw. als Kopie, mit der entsprechenden Erklärung, einzureichen. Die Erklärung zur Einreichung von Lizenzen finden die Vereine auf der Homepage des Landratsamt Freyung-Grafenau, zusammen mit der aktuellen Aufstellung der im Rahmen der Vereinspauschale anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen im Jahr 2023. Andere Trainer- und Übungsleiterlizenzen werden nicht gefördert.
Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter https://www.freyung-grafenau.de/leben-und-wohnen/sport/vereinspauschale.
Wichtig: Seit 2021 ist keine separate Antragsstellung zur Landkreisvereinspauschale mehr erforderlich. Die Beantragung erfolgt automatisch mit der Abgabe des Antrags zur Gewährung der staatlichen Vereinspauschale.