Schließungsanordnung für „Trendline“ in Freyung

Eine Schließungsanordnung hat das Landratsamt Freyung-Grafenau dem Betreiber des Ladengeschäftes „Trendline“ zugestellt. Er wird darin aufgefordert, sein Geschäft für den generellen Kundenverkehr zu schließen. Er darf aber, wie andere Geschäftsinhaber auch, weiterhin die Abholung vorbestellter Waren im Ladengeschäft, sogenanntes „Click&Collect“, sowie die Öffnung des Ladengeschäftes für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum nach Vorlage eines negativen Corona-Tests, so genanntes „Click&Meet“, anbieten. Sollte der Betreiber weiterhin sein Geschäft generell für den Kundenverkehr öffnen, droht ihm ein Zwangsgeld.

Der Betreiber des „Trendline“ hatte bereits Ende März eine Öffnung des Modehauses „Trendline“ für den generellen Kundenverkehr vollzogen. Er hatte sich dazu durch eine Änderung/Ergänzung des Sortiments – den Handel mit Drogerieartikeln, Haushaltswaren und Lebensmitteln – berechtigt gesehen. Nach der Sortimentserweiterung und einer zuvor erfolgten Gewerbe-Ummeldung hatte der Betreiber sein Geschäft als einen sogenannten Mischbetrieb eingeschätzt und daraus für sich eine entsprechende Erlaubnis zur Öffnung abgeleitet.

Diese Auffassung teilt das Landratsamt Freyung-Grafenau nicht. Zulässig wäre eine solche Öffnung – aus Sicht des Landratsamtes – nur nach einer dauerhaften Sortimentsumstellung. Eine solche gibt es nach Einschätzung des Landratsamtes in diesem Fall nicht. Äußerungen des Betreibers z.B. in der regionalen Presseberichterstattung sprächen dem entgegen. Im Landratsamt sieht man das „Trendline“ unter anderem deshalb weiterhin als Mode- bzw. Bekleidungsgeschäft. Und dessen generelle Öffnung ist bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt. Auch der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäftes hinausgehen, um die Verordnung zu umgehen, ist explizit untersagt.

Wenn sich das Geschäft weiterhin als Mode-/Bekleidungsgeschäft darstellt und mit diesem Angebot für sich wirbt, ist das ein erheblicher Anhaltspunkt dafür, dass die Sortimentsumstellung „hinter den Kulissen“ lediglich zu Umgehungszwecken der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dient, so das Landratsamt.

Zusätzlich sieht das Landratsamt den vom Betreiber errechneten Anteil von mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche, auf der das unter Corona-Bestimmungen erlaubte Sortiment verkauft werde, als nicht gegeben an. Nachdem seit Montag die gesamte Verkaufsfläche unter den Bedingungen des „Click&Meet“ wieder geöffnet ist, gilt es die gesamte, deutlich größere Verkaufsfläche des Betriebes in Betracht zu ziehen.

Für die seit Ende März aus Sicht des Landratsamtes unrechtmäßig erfolgte Öffnung des Ladengeschäftes läuft darüber hinaus ein Bußgeldverfahren, das aber noch nicht abgeschlossen ist. Da der Betreiber des „Trendline“ seinen „Klopapier & Fashionstore“ auch unter den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen – aus Sicht des Landratsamtes unrechtmäßigerweise – generell geöffnet hält, sah man sich nun gezwungen die Schließungsanordnung auszusprechen.


Zurück