Pendler die in Bayern arbeiten, müssen mindestens einmal wöchentlich einen negativen Corona-Test vorlegen

Seit dem 23. Oktober 2020 gilt eine neue Einreise-Quarantäneverordnung für Grenzpendler

Für Grenzpendler aus Risikogebieten und damit auch aus den nahe gelegenen Gebieten in Tschechien oder Österreich wurde durch den Freistaat Bayern eine Testpflicht eingeführt. Einmal wöchentlich müssen demnach Einpendler aus Risikogebieten ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen.

Diese Regelung gilt für alle Personen, die aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreisen, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten.  Grundsätzlich wäre vorgesehen, das Testergebnis bei der für den Berufs-, Geschäfts-, Ausbildungs-, Schul- oder Hochschulort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Das wäre in unserem Landkreis das Landratsamt Freyung-Grafenau.

Um die regelmäßige Vorlage der Testergebnisse von Einpendlern sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber möglichst unkompliziert und ohne größeren Aufwand zu gestalten, wird das Landratsamt Freyung-Grafenau aber festlegen, dass diese Nachweise in unserem Landkreis beim jeweiligen Arbeitgeber bzw. den Schulen und Hochschulen vorgelegt werden müssen.

Nach Einschätzung von Landrat Sebastian Gruber haben die Betriebe vor Ort selbst den besten Überblick über Ihre Arbeitnehmer aus Risikogebieten. Entsprechendes soll für Schulen und Hochschulen gelten.

Eine Einreise von Grenzpendlern ist nächste Woche auf jeden Fall möglich, die erstmalige Vorlage eines Testergebnisses ist binnen sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober 2020 folgenden Einreise erforderlich.

Auch sind Grenzpendler ferner verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen, das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.

Für entsprechende Tests können die Testangebote in den jeweiligen Heimatländern genutzt werden, sofern sie in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind und sich auf eine molekularbiologische Testung stützen.

Darüber hinausstehen aber auch die beiden Testzentren des Landkreises Freyung-Grafenau zur Verfügung:

  • Testzentrum Freyung am Volksfestplatz (Zuppingerstrasse 27, 94078 Freyung). Hier ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung nötig. Diese soll bevorzugt über eine OnlineAnmeldung unter www.imsrettungsdienst.de/freyung-grafenau  erfolgen. Zu erreichen ist die Terminvergabe ersatzweise auch über die Telefonnummer 08551/57430 immer Mo, Mi, Fr 08:00-16:00; Di, Do 10:00 – 18:00 Uhr.
  • Testzentrum Philippsreut auf dem ehemaligen Zollabfertigungsgelände im sog. Schaltergebäude 5. Dort können sich von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr Pendler und Landkreisbürger auch ohne Voranmeldung testen lassen.

Wer getestet werden will oder muss, kommt mit den nötigen Dokumenten (Ausweisdokument, Versicher-tenkarte und bei Pendlern Arbeitgeberbescheinigung) und geschützt durch eine Mund-Nasen-Maske zu den Testzentren, weist sich dort aus und wird dann vor Ort entsprechend eingewiesen. Weitere Informationen zu den Abläufen im Testzentrum finden sich demnächst auch auf der Homepage des Landkreises unter www.freyung-grafenau.de/corona-virus


Zurück