ÖPNV bietet eigenen Fahrplan zur teilweisen Schulöffnung am Montag

Zusätzliche Busse für die Schülerbeförderung - Mund-Nase-Schutzplicht beachten

Aufgrund der Wiederaufnahme des Schulbetriebes am Montag, den 27.04.2020 kommt es zu folgenden Änderungen im ÖPNV:

Für die Jedermannfahrgäste gilt nach wie vor der Ferienfahrplan. Für die Schülerbeförderung werden ab kommenden Montag zusätzliche Busse eingesetzt. Diese Busse fahren am Vormittag vereinzelt nach dem regulären Schulfahrplan für die jeweiligen Schulen. Die Abfahrtszeiten bleiben unverändert. Zu finden sind die für die Schulen erstellten Fahrpläne auf der Internetseite des Landratsamtes www.frgmobil.de unter „Busfahrpläne“.

Durch diese Umstellung wird das Infektionsrisiko für Schüler und Jedermannfahrgäste minimiert und auch der Kontakt zueinander auf das Nötigste begrenzt.

Ergänzend dazu werden die Schulfahrpläne in den Bussen und an den Schulen verteilt.

Folgende Vorgaben müssen beachtet werden:

  1. Alle Fahrgäste müssen sich an das Mindestabstandsgebot zwischen Personen von 1,5 Metern halten. Dies bedeutet, dass einige Plätze/Reihen freigehalten werden sollten, um den Abstand einhalten zu können.
  2. Die Hygienemaßnahmen und die Mund-Nase-Schutzplicht sind in sämtlichen Bussen des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) sowie der Schülerbeförderung und an den Haltestellen zu beachten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass jeder Fahrgast selbst dafür verantwortlich ist eine Mund-Nase-Maske dabei zu haben und zu tragen. Es wird keinen Verkauf im Bus geben. Wer keinen Mund-Nase-Schutz trägt – es reicht hier aber auch ein Schal, der über Mund und Nase getragen wird – hat auch keinen Anspruch auf Beförderung.

Für etwaige Rückfragen stehen die zuständigen Mitarbeiter im Landratsamt ab Montag gerne sowohl telefonisch unter 08551/57 345 und 08551/57 321, als auch per Mail unter oepnv@landkreis-frg.de zur Verfügung.


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