Nikolausbesuche nur eingeschränkt möglich

Landratsamt Freyung-Grafenau veröffentlicht Empfehlung für das Nikolausbrauchtum

Auch in diesem Jahr stehen die Nikolausbesuche im Landkreis wieder unter schwierigen Vorzeichen. „Wir haben großes Verständnis dafür, dass sich Eltern und auch Kinder in diesem Jahr auf den Besuch des Heiligen gefreut haben. Dennoch müssen wir aufgrund der aktuellen Lage den Brauch dieses Jahr mit großer Vorsicht angehen, um das Infektionsgeschehen im Landkreis nicht noch weiter voranzutreiben“, erklärt Landrat Sebastian Gruber dazu. Da bereits einige Nachfragen zu dem Thema im Landratsamt Freyung Grafenau aufgelaufen sind, hat das Amt einige Empfehlungen für Nikolausbesuche zusammengestellt.

Zunächst so viel: Der Nikolausdienst ist unter Einhaltung der allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen nicht verboten. Von Seiten des Landratsamtes weist man aber darauf hin, dass, wo möglich, auf den direkten Besuch des Nikolaus verzichtet werden und auf digitale Angebote, wie etwa von der Kolpingsfamilie Freyung zurückgegriffen werden sollte. Wer tatsächlich einen Besuch des Nikolaus durchführen will, den bittet das Landratsamt Freyung-Grafenau um höchste Vorsicht. Wenn private Nikolausbesuche durchgeführt werden, sollten diese im Freien (z.B. Garten) und unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften (Abstand, Maske) stattfinden, insbesondere sind bei den Besuchen die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene gem. § 3 der 15. BayIfSMV einzuhalten.

Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, können einen solchen privaten Nikolausbesuch nur zusammen mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands durchführen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.

Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind, sowie Personen, die geimpft oder genesen sind, bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Ungeimpften wird ein Selbsttest empfohlen.

Grundsätzlich werden Besuche im Freien mit kontaktloser Geschenkeübergabe empfohlen. Falls die Durchführung im Innenraum stattfindet, sollte sich jeder testen lassen. Für Nikoläuse und Begleiter, die mehrere Familien besuchen, wird, unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus, ein Selbsttest empfohlen. Auch wenn die Besuche und Übergaben im Freien stattfinden.


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