„Nachbarschaftsdienste“ für pflegebedürftige Personen können bei der Pflegekasse abgerechnet werden

Gerade in ländlichen Regionen ist es durchaus üblich, dass Nachbarn, Freunde und Bekannte unterstützen, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seinen Haushalt alleine zu führen. Oft werden solche Nachbarschaftsdienste unentgeltlich ausgeführt. Seit 2021 können auch Einzelpersonen, die Tätigkeiten für Personen ab anerkanntem Pflegegrad I ausführen, mit der Pflegekasse abrechnen, wenn sie die notwendige Schulung dafür haben. Am Donnerstag, den 23.05.2024 findet von 10.00 bis 16.30 Uhr bietet der Landkreis wieder eine solche Schulung kostenfrei im Kulturpavillon des Kurparks Grafenau.

Zu den Tätigkeiten, die abgerechnet werden können, gehören dabei Aufgaben wie Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, Einkaufen, Arzt- und Behördengänge oder zeitweise Betreuung.

Bereits wenige Stunden können für Menschen, die Unterstützung brauchen, eine große Hilfe sein. Dafür steht monatlich pro betreuter Person ein Betrag in Höhe von bis zu 125 Euro zur Verfügung. Eine Einzelperson darf bis zu drei Personen mit Pflegegrad unterstützen und diese Aufwendungen anschließend abrechnen. Dazu wird die erwähnte kostenfreie Schulung mit acht Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten als Grundlage benötigt. Die Schulung dient der Basisqualifizierung von Personen, die als Einzelhelferinnen und Einzelhelfer im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag aktiv werden wollen oder bisher schon unentgeltlich Hilfe geleistet haben.

Menschen mit Pflegegrad können so möglichst lange und selbstständig im häuslichen Umfeld leben und werden dennoch im alltäglichen Leben unterstützt. Da im Landkreis immer mehr Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Handicap auf Hilfe angewiesen sind, werden in den Gemeinden dringend Helferinnen und Helfer gesucht, die sich gerne stundenweise um andere kümmern möchten.

Am Donnerstag, den 23.05.2024 findet von 10.00 – 16.30 Uhr im Kulturpavillon des Kurparks Grafenau die nächste kostenfreie Schulung statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt, aus diesem Grund ist eine Anmeldung bis zum 19.05.2024 dringend erforderlich.

 Am besten sollte diese per E-Mail an senioren@landkreis-frg.deerfolgen.Eine telefonische Anmeldung ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr unter 08551/571607 möglich. Die Schulung wird von der Seniorenbeauftragten Anna Mitterdorfer und der Behindertenbeauftragten Anita Moos zusammen mit Christian Fiebig vom Koordinationsbüro für Senioren sowie René Kurtz von der GesundheitsregionPlus veranstaltet. Weitere Informationen zum Thema finden sich unter https://www.einzelperson-bayern.de.


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