Maskentragepflicht im Landratsamt Freyung-Grafenau entfällt

Für Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitende des Landratsamtes Freyung-Grafenau entfällt ab Montag, 02.05.2022, die Maskentragepflicht

Für Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitende des Landratsamtes Freyung-Grafenau entfällt ab Montag, 02.05.2022, die Maskentragepflicht.

Das freiwillige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird insbesondere auf allen Bewegungsflächen (Flure, Gänge, Treppenhaus, Toiletten) und immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann, weiterhin empfohlen.

Bis auf weiteres gilt am Landratsamt Freyung-Grafenau der Notbetrieb. Es sind also nur noch absolut unaufschiebbare und dringliche Angelegenheiten mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Freyung-Grafenau bleiben für alle Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder unter der jeweiligen dienstlichen E-Mail-Adresse zu den Dienstzeiten erreichbar.

Die KFZ-Zulassungsstelle Freyung kann auch ohne Termin aufgesucht werden, jedoch empfiehlt sich zur Vermeidung von Wartezeiten auch hier eine vorherige Terminvereinbarung.


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