Landratsamt weist auf Erfordernis der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition hin

2096 Waffenbesitzer sind im Landkreis FRG registriert / Unangemeldete Kontrollen werden durchgeführt

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit diese Gegenstände nicht abhandenkommen oder an Unbefugte gelangen. Eine sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition beinhaltet daher unter anderem, dass ein Sicherheitsbehältnis mit der erforderlichen Sicherheitsstufe für die Gegenstände zur Verfügung steht. Wichtig ist, dass der Inhalt der Waffenbesitzkarte und des Nationalen Waffenregisters, in das Lang- und Kurzwaffen sowie Waffenteile eingetragen sind, mit den tatsächlich vorhandenen Waffen und der Munition ausnahmslos übereinstimmen.

Im Landkreis Freyung-Grafenau sind derzeit 2096 Waffenbesitzer registriert. Die Untere Waffenbehörde am Landratsamt Freyung-Grafenau ist befugt und aufgefordert, die sichere Aufbewahrung auch ohne begründeten Zweifel vor Ort zu kontrollieren. Unangemeldete Kontrollen bei den Waffenbesitzern werden regelmäßig durch Mitarbeiter des Landratsamtes durchgeführt.

Wer Waffen und Munition nicht nach den rechtlichen Vorgaben ordnungsgemäß und sicher verwahrt, riskiert neben einer Geldbuße oder der Verwirklichung eines Straftatbestands auch den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis. In den allermeisten Fällen zeigt sich aber bei den Kontrollen, dass die Waffen und die dazugehörige Munition vorschriftsgemäß aufbewahrt werden.

Auf der Homepage des Bayerischen Landeskriminalamtes steht eine ausführliche Broschüre zu dem Thema bereit: www.polizei.bayern.de/aktuelles/002228/index.html

Außerdem steht die Untere Waffenbehörde am Landratsamt Freyung-Grafenau unter jagd@landkreis-frg.de für Auskünfte zur Verfügung.


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