Seit heute Dienstag, den 17. November, werden die Besuchsregelungen in Heimen und Kliniken im Landkreis Freyung-Grafenau mit Hilfe einer Allgemeinverfügung verbindlich geregelt, um Risikopatienten sowie das medizinische und pflegerische Personal vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen.
In vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, IntensivpflegeWGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen wird der Besuch je Bewohner und Patient auf eine Person pro Tag beschränkt.
In Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wird der Besuch je Bewohner und Patient auf eine feste Person pro Tag beschränkt.
Die Besuchsdauer wird in Heimen und Kliniken auf höchstens 30 Minuten begrenzt, ausgenommen die Begleitung Sterbender. In den Kliniken gilt zusätzlich die Ausnahme für die Anwesenheit während der Geburt sowie die Begleitung eines Kindes durch einen Elternteil. Der Besuchsraum ist im Anschluss für mindestens fünf Minuten quer zu lüften.
Die Allgemeinverfügung ist seit heute in Kraft und gilt vorerst bis Ende November.
Auf der Homepage des Landkreises Freyung-Grafenau unter www.freyung-grafenau.de kann die Allgemeinverfügung im Amtsblatt vom 16. November komplett nachgelesen werden.
Landratsamt Freyung-Grafenau begrenzt Besuchsmöglichkeiten in Heimen und Kliniken aufgrund erhöhter Infektionszahlen
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