Für die 7-Tage-Inzidenz gilt die bayerische Corona-Ampel, die Sie unter folgendem Link aufrufen können und die täglich ab ca. 15:00 Uhr aktualisiert wird: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/. Aktuell steht die Ampel bei uns im Landkreis auf Gelb und es besteht somit Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5.
Sollte der Grenzwert von 50 Neuinfizierten bezogen auf 100.000 Einwohner während der letzten 7 Tage künftig überschritten werden, springt die Ampel auf Rot und es muss an den Schulen in allen Jahrgangsstufen eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
Eine Vorgabe zur Abstandswahrung in den Klassenzimmern ist in der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht getroffen. Auch bei Überschreitung des Grenzwerts 50 muss also nicht automatisch ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer eingehalten werden, was oftmals die Teilung der Klassen und einen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht zur Folge hätte. In diesem Fall gilt das Stufenkonzept des Rahmenhygieneplans vom 02.10.2020. Die dort genannten Maßnahmen in Stufe 3 - wie eben das Mindestabstandsgebot - treten nicht automatisch, sondern nur dann in Kraft, wenn das örtlich zuständige Gesundheitsamt im Benehmen mit der Schulaufsicht diese auch anordnet.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern in Unterrichtsräumen ab Stufe 3 ist also erst dann einzuhalten, wenn das Gesundheitsamt dies veranlasst. Dieses Abstandsgebot und der Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht müsste gegebenenfalls auch nicht für den ganzen Landkreis gelten, sondern nur in den Gemeinden, in denen das Infektionsgeschehen dies absolut erfordert.
Ziel bleibt es nämlich, die Schulen so lange wie möglich offen zu halten und möglichst lange Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten.