Das Landratsamt Freyung-Grafenau möchte die Vereine im Landkreis nochmals darauf hinweisen, dass die Antragsstellung zur Förderung der Jugendarbeit für Jugendmannschaften und Einzelstarter unter 18 Jahren noch bis 1. Oktober möglich ist. Dieser Zuschuss wird jährlich vom Kreisausschuss in Abstimmung mit dem Sportbeirat festgesetzt und gewährt.
Förderfähig sind nach den Richtlinien des Landkreises Jugendmannschaften, die sich zum Stichtag
1. Oktober im Spielbetrieb der Saison 2020/2021 befinden. Einzelstarter müssen im Jahr 2019 an mindestens drei Wettbewerben im Jahr teilgenommen haben und dies nachweisen.
Das Landratsamt hat die Vereine bereits angeschrieben und auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen. Vereine, die bisher keine Unterlagen erhalten haben, sollten diese rechtzeitig unter
08551 57-334 oder per E-Mail: sport@landkreis-frg.de anfordern. Die Anträge mit den Richtlinien des Landkreises stehen auch im Internet unter www.freyung-grafenau.de unter Formulare, Merkblätter/Sportförderung zum Download bereit.
Die Anträge sind bis spätestens 1. Oktober 2020 beim Landratsamt Freyung-Grafenau, Sachgebiet 20, einzureichen. Anträge die nach diesem Stichtag eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Teilnahme ist sowohl für die Mannschaften als auch für die Einzelstarter durch entsprechende Ergebnislisten bzw. Tabellen beim Landratsamt Freyung-Grafenau zu belegen.