Für Sport- und Schützenvereine ist der 1. März 2022 ein sehr wichtiges Datum.
Bis zu diesem Termin muss der Antrag auf die staatliche Vereinspauschale und für die Landkreisvereinspauschale beim Landratsamt Freyung-Grafenau eingegangen sein. Das Antragsformular, die Richtlinien und eine Hilfestellung zum Antrag gibt es auf der Internetseite unter www.freyung-grafenau.de/leben-und-wohnen/sport/vereinspauschale/. Bitte beachten Sie, dass seit 2021 nur noch eine Antragstellung nötig ist, da die Landkreisvereinspauschale automatisch mit der Abgabe zur staatlichen Vereinspauschale beantragt wird. Eine separate Antragstellung zur Landkreisvereinspauschale ist somit nicht erforderlich.
Der Antrag muss vollständig und mit allen Unterlagen bis Dienstag, 1. März 2022, beim Landratsamt Freyung-Grafenau vorliegen. Den Antrag müssen die Übungsleiterausweise im Original oder in Kopie mit dem Formblatt „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ beiliegen, sowie eine Kopie der Mitglieder Bestandsmeldung an den BLSV zum 01. Januar 2022 und der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes. Aufgrund von Corona können im Jahr 2020 abgelaufene Ausweise, welche durch eine Fortbildung nicht verlängert werden konnten, in die Förderung 2022 mit einbezogen werden.
Wichtig: da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden! Weitere Informationen hierzu gibt es telefonisch am Landratsamt Freyung-Grafenau bei Frau Hannah Janouschek unter der Rufnummer 08551 57334 oder hannah.janouschek@landkreis-frg.de.