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Infoschreiben des FRG-Impfzentrums aufgrund neuer Fristregelung des Gesundheitsministeriums teilweise nicht aktuell

Landkreisbürgerinnen und -bürger ab einem Alter von 60 Lebensjahren und darüber werden in den nächsten Tagen Post vom Landratsamt erhalten. Das Impfzentrum gibt mit diesem Schreiben gezielte Informationen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 im Landkreis Freyung-Grafenau für diese Personengruppe.

Darin wird u.a. die Auffrischungsimpfung aus medizinischen Gründen insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankung empfohlen und zwar sechs Monate nach einer Zweitimpfung bzw. vier Wochen nach einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson. Ebenso wird in diesem Schreiben darauf hingewiesen, dass Auffrischungsimpfungen grundsätzlich von allen Personen in Anspruch genommen werden können, die diese sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.

Mittlerweile hat das Bayerische Gesundheitsministerium die Impfzentren schriftlich dazu aufgefordert, allen Interessierten schon nach fünf Monaten eine Auffrischungsimpfung zu verabreichen. Diese sog. Booster-Impfung soll allen angeboten werden, die nach Ablauf von fünf Monaten eine Auffrischung des Impfschutzes wünschen.

Aufgrund dieser neuen Vorgaben sind die Aussagen des Infoschreibens zum zeitlichen Mindestabstand zwischen dem Abschluss der ersten Impfserie und der Auffrischungsimpfung zeitlich überholt und es gilt auch hier die Frist von nur noch fünf Monaten.

Da dieses Infoschreiben aufgrund der hohen Stückzahl von einem Rechenzentrum bereits erstellt worden ist und von dort aus versendet wird, war uns eine Aktualisierung des Inhalts entsprechend der neuen ministeriellen Regelung leider nicht mehr möglich. Wir bedauern diesen Umstand und bitten alle hiervon betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.


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