Informationen für Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeitsbericht

Erfahrener Referent spricht am 7. Mai im GreG über den ESG-Bericht - Landkreis ist Organisator

Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtetet die EU zukünftig weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Damit die Unternehmen im Landkreis sich bereits frühzeitig darauf vorbereiten können, Ihre internen Strukturen und Prozesse aufbauen können aber auch den unternehmerischen Mehrwert kennenlernen, bietet die Wirtschaftsförderung des Landkreises Freyung-Grafenau eine Infoveranstaltung an. Referieren wird der Vorstand der PAS Financial Advisory AG, Herr Fabian Grigo, ein ausgewiesener Experte in Sachen Nachhaltigkeitsbericht. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 7. Mai, von 9 bis 12 Uhr im Grenzüberschreitenden Gründerzentrum GreG, Grafenauer Straße 22, Freyung, statt. Anmelden kann man sich bis 3. Mai.

Die EU-Institutionen haben sich am 21. Juni 2022 auf eine neue Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung, den so genannten ESG-Bericht von Unternehmen, geeinigt. ESG steht dabei für „Environmental, Social and Governance“. Die Berichtsinhalte werden mittels verbindlicher EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards standardisiert. Mit der erweiterten Berichtspflicht soll sichergestellt werden, dass zunächst große Unternehmen und kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darüber berichten, was sie in Sachen Nachhaltigkeit umsetzen.
Die Anwendung der neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in drei Stufen vorgesehen: ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der CSR-Richtlinie unterliegen (Berichterstattung in 2025 über das Geschäftsjahr 2024), ab dem 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der CSR-Richtlinie unterliegen (Berichterstattung in 2026 über das Geschäftsjahr 2025). Als groß gelten Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen: Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. Euro, Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Mio. Euro, mindestens 250 Beschäftigte. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht dann auch für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (Berichterstattung in 2027 über das Geschäftsjahr 2026).

KMU werden während eines Übergangzeitraums eine Ausnahmeregelung („Opt-out“) in Anspruch nehmen können, d. h., sie werden bis 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sein.

Aber auch kleinere Unternehmen könnten zeitnah von der Nachhaltigkeitsberichtspflicht betroffen sein, da große Unternehmen, mit denen sie Geschäfte machen, verstärkt dazu übergehen, von ihren Geschäftspartnern zu verlangen, dass sie ebenfalls darstellen, was sie in puncto Nachhaltigkeit tun.

Der Referent der geplanten Veranstaltung zum Nachhaltigkeitsbericht, Fabian Grigo, ist seit über 12 Jahren in unterschiedlichen Positionen im Finanzbereich tätig. Er hat in einer der führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Big 4) und viele Jahre in der Grundsatzabteilung für Bilanzierungsfragen eines DAX Konzerns gearbeitet. Ziel der Infoveranstaltung ist es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Grundlagen für ein erfolgreiches ESG-Reporting ab dem Jahr 2025 zu vermitteln.

Darüber hinaus wird auch der Landkreis Freyung-Grafenau (Frau Verena Holzbauer - Nachhaltigkeitsbeauftragte, Frau Eva Osterer – Klimaschutzmanagerin) im Rahmen dieser Infoveranstaltung seine Nachhaltigkeitsprojekte in aller Kürze vorstellen.

Wer Interesse hat, sollte sich bis Freitag, 3. Mai, verbindlich über wifoe@landkreis-frg.de für die Veranstaltung anmelden.

Mit Fabian Grigo konnte der Landkreis einen ausgewiesenen Experten in Sachen Nachhaltigkeitsbericht als Referenten für die Veranstaltung im GreG gewinnen.
Foto: PAS Financial Advisory AG


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