Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Maskenpflicht ab Montag, den 19.10.2020, auch an Arbeitsstätten, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist

Der Landkreis Freyung-Grafenau weist darauf hin, dass ab Montag, den 19.10.2020, Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte besteht, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Insofern gilt ab diesem Zeitpunkt an Arbeitsplätzen eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht, außer der Abstand kann zuverlässig eingehalten werden.


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