Für reguläre Berufspendler gilt dann das System: zwei Wochen am Arbeitsort und zwei Wochen zu Hause.
Eine Ausnahmeregelung existiert für Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen, in Rettungsdiensten sowie in Betrieben/Einrichtungen, die in den Bereich der kritischen Infrastruktur fallen. Das Tschechische Innenministerium verlangt für die Aus- und Einreise von diesen Personen einen Nachweis der Deutschen Botschaft darüber, dass Einrichtungen bzw. Unternehmen, die in die Bereiche Gesundheitswesen, soziale Einrichtungen, Rettungsdienste oder kritische Infrastruktur fallen, ausreichende Gesundheitsstandards für ihre tschechischen Arbeitnehmer einhalten. Um diese Information zu gewährleisten, wird die Deutsche Botschaft dem Tschechischen Innenministerium eine fortlaufend aktualisierte Liste von Einrichtungen zur Verfügung stellen, welche diese Bedingungen erfüllen. Diese Liste wiederum stellt die Informationsgrundlage für die tschechischen Stellen an den Grenzübergängen dar. Unternehmen müssen diese mit Formular an die deutsche Botschaft in Prag melden unter wi@prag.diplo.de.
Wenn die Einrichtung nicht auf der Liste steht, wird die Aus- und Einreise von Tschechien verweigert. Ohne Anmeldung kein Grenzübertritt!
Weitere Informationen unbedingt lesen unter prag.diplo.de/cz-de/aktuelles/-/2331726