Das Landratsamt weist noch einmal darauf hin: Wer eine Corona-Infektion durchgemacht hat, benötigt nur eine Impfung, um den vollständigen Impfschutz zu erhalten. Die Infektion kann entweder durch einen positiven PCR-Test oder einen entsprechenden Antikörper-Nachweis nachgewiesen werden. Der PCR-Test darf in diesem Szenario maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Relativ neu ist, dass auch der Nachweis spezifischer Antikörper gegen SARS-CoV-2 durch einen Antikörper-Test als Nachweis einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion anerkannt wird. Die bestehende Immunität nach durchgemachter Infektion wird durch die Impfung aufgefrischt. Impftermine können etwa bei der Hausärztin, beim Hausarzt vereinbart werden – oder über https://impfzentren.bayern/.
Wer sich grundsätzlich über die Corona-Schutzimpfung informieren will, findet ausführliche Informationen unter dem folgenden Link: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/.