Aktuell breitet sich die Geflügelpest wieder von Norddeutschland ausgehend weiter Richtung Süden aus. In Norddeutschland häufen sich die Fälle in Hausgeflügelhaltungen. Der Landkreis Freyung-Grafenau ist noch relativ weit von diesen Fällen entfernt, aufgrund des Vogelzugs oder auch durch Zukauf von Geflügel aus betroffenen Gebieten ist jedoch jederzeit eine Einschleppung dieser Tierseuche möglich. Ein besonderes Risiko geht dabei auch vom Handel mit Geflügel im Reisegewerbe aus.
Trotz der umfangreichen Präventionsmaßnahmen ist daher im Landkreis jederzeit mit einem Ausbruchsge-schehen zu rechnen. Deswegen war es nötig, auch für den Landkreis Freyung-Grafenau eine Allgemeinver-fügung zu erlassen. Bei der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe sind nun besondere Sicherheitsmaßnah-men nötig, mit welchen eine Einschleppung der Seuche in die Geflügelbestände des Landkreises vermieden werden soll.
Geflügel darf nun gewerbsmäßig im Reisegewerbe nur mehr abgegeben werden, wenn die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sind. In dieser muss eine klinische tierärztliche Untersuchung längs-tens vier Tage vor der Abgabe oder, im Fall von Enten und Gänsen, eine virologische negative Untersuchung (Laborbefund) auf Geflügelpest bestätigt werden. Beginn der Viertagesfrist ist der Tag des auf der tierärzt-lichen Bescheinigung eingetragenen Untersuchungsdatums bzw. des Datums des Laboruntersuchungsbe-fundes. Wichtig: Nach diesem Beleg sollte gezielt beim Kauf von Geflügel im Reisegewerbe gefragt werden.
Es gilt unbedingt zu beachten, dass bei Kauf von Geflügel im Ausland ein Tiergesundheitszeugnis durch den jeweiligen Amtstierarzt/Amtstierärztin erforderlich ist – ohne dieses sog. TRACES-Zeugnis darf auch aus dem EU-Ausland, wie Österreich oder Tschechien, kein Geflügel nach Deutschland gebracht werden.
Es wird zudem darum gebeten, zum Schutz des Geflügels, besonders auf die Einhaltung der bekannten Bi-osicherheitsmaßnahmen zu achten, da bei jedem Kontakt zu Wildvögeln, egal ob direkt oder indirekt, ein Risiko der Übertragung von Geflügelpest bestehen kann:
- Geflügel nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind
- Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, tränken
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvö-gel unzugänglich aufbewahren
- Auf allgemeine Hygiene achten und Kontakt gehaltenes Geflügel – Wildvögel möglichst vermeiden
Das Landratsamt Veterinäramt Freyung-Grafenau steht Geflügelhaltern und der Bevölkerung für weitere Auskünfte zur Verfügung; per E-Mail unter vetamt@landkreis-frg.de und telefonisch ab 31. Oktober 2022 unter der neuen Telefonnummer 08551/57-3600. Hinweis: Aufgrund der Umstellung der Telefonanlage ist das Veterinäramt am Freitag, 28. Oktober 2022, telefonisch nicht erreichbar.