Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat eine Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit der Gas-Mangellage erlassen. Alleiniges Ziel der Allgemeinverfügung ist es, den Haushalten eine Möglichkeit zum Gas-Sparen zu eröffnen.
Wie das Landratsamt mitteilt, können bestimmte alte Holzöfen, die aufgrund ihres Alters und erhöhter Abgaswerte außer Betrieb genommen werden mussten, aber noch nicht abgebaut wurden, wieder in Betrieb genommen werden, wenn dadurch eine Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt werden kann. Die Möglichkeit der vorübergehenden Wiederinbetriebnahme besteht für den Zeitraum ab 01.09.2022 bis 31.08.2023. Dann endet die Ausnahme automatisch.
Das Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass in jedem Fall der zuständige Kaminkehrer beteiligt werden und ihm die Wiederinbetriebnahme vorab angezeigt werden muss. Eine Kopie der Anzeige ist der Immissionsschutzverwaltung am Landratsamt Freyung-Grafenau, Grafenauer Straße 44, 94078 Freyung, vorzulegen. Die vorübergehende Ausnahmeregelung gilt ausdrücklich nicht für den Ersatz von Öl-Heizungen. Hintergrund ist die Gas-Mangellage, die von der Bundesregierung festgestellt wurde.
Die Allgemeinverfügung kann im aktuellen Amtsblatt über die Homepage des Landratsamtes abgerufen werden. Zusätzlich kann sie nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 08551 57-479 im Landratsamt Freyung-Grafenau, Dienstgebäude Königsfeld, Grafenauer Straße 44, 94078 Freyung, Büro der Immissionsschutzverwaltung, Zimmer 318, zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.
Erlass einer Allgemeinverfügung durch das Landratsamt Freyung-Grafenau im Zusammenhang mit der Gas-Mangellage
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