Erinnerung: Antragstellung für die Vereinspauschale 2025

Bis zum 3. März 2025 muss der vollständige Antrag beim Landratsamt Freyung-Grafenau eingegangen sein.

Der Stichtag für die Beantragung der staatlichen Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine rückt näher. Bis zum 3. März 2025 muss der vollständige Antrag beim Landratsamt Freyung-Grafenau eingegangen sein. Der Antrag muss alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt und verspätet eingereichte Anträge nicht berücksichtigt werden können. Wer für seinen Verein auch in diesem Jahr die staatliche Vereinspauschale sichern will, der sollte sich also rechtzeitig darum kümmern.

Wie auch im letzten Jahr steht ein Online-Antrag über das BayernPortal zur Verfügung. Zu den einzureichenden Unterlagen gehören die Übungsleiterlizenzen, der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts sowie – bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine – die Erklärung zur Teilung von Lizenzen. Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare finden sich auf der Homepage des Landratsamts unter https://www.freyung-grafenau.de/leben-und-wohnen/sport/vereinspauschale.

Bitte beachten: Seit 2021 ist keine separate Antragstellung für die Landkreisvereinspauschale mehr erforderlich, da diese automatisch mit der Abgabe des Antrags zur staatlichen Vereinspauschale berücksichtigt wird. Weitere Informationen erhalten Vereinsverantwortliche am Landratsamt Freyung-Grafenau unter der Telefonnummer 08551/57-1605 oder per E-Mail an sport@landkreis-frg.de

Bis zum 3. März 2025 muss der vollständige Antrag beim Landratsamt Freyung-Grafenau eingegangen sein.
Foto: Pixabay/PhotoGrafix


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