Für die ab 01.04.2025 beginnende fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Regensburg hat der Landkreis Freyung-Grafenau eine Vorschlagsliste mit acht Bürgerinnen und Bürgern vorzulegen.
Als Bewerber für das Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters können sich Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Freyung-Grafenau bewerben, die das 25. Lebensjahr vollendet und während des letzten Jahres vor ihrer Wahl ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks gehabt haben. Interessenten müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sein sowie die Fähigkeit haben, öffentliche Ämter zu bekleiden.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die Zugehörigkeit zu kommunalen Vertretungsorganen oder einer politischen Partei bzw. einer Wählergruppe ist nicht Voraussetzung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste. Maßgeblich sind ausschließlich die allgemeine fachliche und persönliche Eignung des Bewerbers/der Bewerberin. Die Vorschlagslisten sollen nur Personen enthalten, bei denen die besondere Verfassungstreue gegeben ist bzw. kein konkreter Verdacht begründet ist, dass diese nicht die Gewähr der Verfassungstreue bieten. In der Vergangenheit waren die älteren Jahrgänge und die Männer oft überrepräsentiert; daraus folgt, dass verstärkt auch Frauen herangezogen werden sollten.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das verantwortungsvolle Amt eines ehrenamtlichen Richters in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes und der An- und Abreise - körperliche Eignung verlangt und voraussetzt.
Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden: Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung; Richter; Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind; Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit; Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Das Landratsamt Freyung-Grafenau bereitet die eingegangenen Vorschläge für den Kreistag vor, der mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl über die Aufnahme in die Vorschlagliste abzustimmen hat.
Interessenten für dieses Ehrenamt können sich bis einschließlich 05. Juli 2024 beim Landratsamt Freyung-Grafenau, Abteilung 2, Wolfkerstraße 3, 94078 Freyung, (E-Mail: sitzungsdienst@landkreis-frg.de; Tel.: 08551/57-1502 oder 57-1503) bewerben.
Die Bewerbungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname
- aktuelle Wohnadresse
- telefonische Erreichbarkeit
- Geburtsdatum
- aktueller Beruf
- Arbeitgeber (freiwillig)
- Ehrenämter (freiwillig)
Die Angaben über den Arbeitgeber und die Ehrenämter sind freiwillig. Jedoch dient die Angabe des Arbeitgebers zur Abklärung der unvereinbaren Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst. Die Angaben zu den Ehrenämtern werden nach der Wahl von den gewählten ehrenamtlichen Richtern zwingend erhoben, da diese dazu dienen, vor der Heranziehung zu einer Sitzung eine Befangenheit zu einer Prozesspartei auszuschließen.
Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt Freyung-Grafenau unter Tel. 08551/57-1502 oder 57-1503.