Ab dem 2. Mai startet der Zensus bzw. die Volkszählung in die erste Phase, die Vorbegehung. In diesem Zusammenhang werde alle zur Befragung ausgewählten Adressen aufgesucht und die Namen laut Klingelschild bzw. Briefkastenschild aufgenommen. Die Erhebungsbeauftragten gleichen hierbei die Angaben zum Erhebungsbezirk auf ihrem Tablet mit der Situation vor Ort ab. Hierfür ist es für die Erhebungsbeauftragen möglicherweise notwendig, Grundstücke zu betreten. Nach der Vorbegehung erhalten die ausgewählten Adressen eine Terminankündigung zur Befragung per Post.
Ab 15. Mai starten die Befragungen der einzelnen Haushalte. Zum angekündigten Termin weisen sich die Erhebungsbeauftragten mit einem Ausweis aus. Anschließend wird ein digitaler Fragebogen ausgefüllt. Die zur Umfrage ausgewählten Personen sind dabei gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu geben, damit die geforderte hohe Qualität der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann. Das Landratsamt Freyung-Grafenau bittet um Verständnis.
Der Zensus 2022 startet ab dem 02. Mai 2022
Zurück