Corona-Regeln können nicht regional durch das Landratsamt gelockert werden

Aufgrund der sehr erfreulichen 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Freyung-Grafenau, die derzeit bei 0 liegt, wurde in den vergangenen Tagen sowohl an das Landratsamt als auch an Herrn Landrat Sebastian Gruber immer wieder der nachvollziehbare Wunsch nach zusätzlichen Erleichterungen herangetragen.

Das Landratsamt stellt deshalb noch einmal klar: Eine Lockerung der derzeitigen Corona-Regeln kann nur auf Landesebene geschehen. Mit Erlass der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch den Freistaat Bayern Anfang Juni sind eventuelle Spielräume für die Landkreise weggefallen. Alle Regelungen ergeben sich direkt aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung selbst und sind vom jeweiligen Wert der 7-Tages-Inzidenz abhängig.

Für das Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz von 0 sind aktuell keine weiteren Lockerungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehen. Eigene Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für das Landratsamt, verfügt durch den Landrat, nicht.
Die aktuelle Fassung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die darin enthaltenen Regelungen haben Gültigkeit bis zum 4. Juli 2021. Welche Maßnahmen darüber hinaus Gültigkeit haben, wird wieder durch den Freistaat Bayern zentral festgelegt.


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