Aufgrund der Überschreitung der Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 35 pro 100 000 Einwohnern im Landkreis Freyung-Grafenau innerhalb von sieben Tagen gelten auf der Grundlage der seit heute aktualisierten Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit dem heutigen Tage und ab sofort folgenden zusätzlichen Schutzregeln zur Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung im Landkreis:
- Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die in dieser Verordnung keine besonderen Regelungen vorgesehen sind.
- Es besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen
- Ebenso besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt; dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie.
- Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
- Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
- Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
„Die Regelungen dienen dem Schutz der Allgemeinheit und besonders gefährdeter Personengruppen“, unterstreicht Landrat Sebastian Gruber.
Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS- CoV-2 im Landkreis Freyung-Grafenau ist in den vergangenen Tagen kontinuierlich und deutlich gestiegen und dabei nicht auf eine bestimmte Einrichtung beschränkt, sondern verteilt sich über den gesamten Landkreis. Aufgrund der in den vergangenen Tagen zu beobachtenden Steigerung und anwachsenden Zahl an Kontaktpersonen ist davon auszugehen, dass die Zahl an Neuinfektionen exponentiell weiter steigen wird, falls keine Gegenmaßnahmen getroffen werden, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Insbesondere ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen zeigen schwere Krankheitsverläufe. Vor dem Hintergrund der aktuell dynamischen Entwicklung müssen nun wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitung und zur Unterbrechung der Infektionsketten ergriffen werden. Eine Kontaktnachverfolgung könnte bei einer unkontrollierten Ausbreitung des Erregers kaum noch gewährleistet werden. Im Falle unkontrollierter Infektionsketten droht weiterhin eine Überlastung des Gesundheitssystemsystems und damit eine möglicherweise exponentielle Ausbreitung des Virus.
Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Zusammenkünften in privaten Räumen ist notwendig, da sich besonders bei Privatfeiern ein deutlich erhöhtes Infektionsgeschehen herauskristallisierte. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass das Virus auf eine Vielzahl von Menschen übertragen wird und sich weiter unkontrolliert in der Bevölkerung ausbreitet. Die Maßnahmen sind geeignet, um einem weiteren unkontrolliertem Anstieg der Fallzahlen wirksam entgegenzuwirken und der Bildung neuer Infektionsketten in der Region vorzubeugen.
Diese zusätzlichen Schutzregeln gelten solange, bis die 7-Tage –Inzidenz wieder unter 35 fällt oder einen Wert von 50 und mehr erreicht.
Landrat Sebastian Gruber appelliert aufgrund aktuell weiter steigender Infektionszahlen nochmals eindringlich an die Bevölkerung, die notwendigen Abstände beim persönlichen Kontakt mit anderen Menschen einzuhalten, das Maskengebot zu beachten und die zusätzlichen Schutzregeln konsequent einzuhalten.
Hier finden Sie den Text der zugrundeliegenden Siebten Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie der seite heute geltenden Aktualisierung.