Es ist eine respektable Zahl. 400 ehrenamtliche Alltagshelferinnen und -helfer haben bisher an Kursen teil-genommen, um hilfsbedürftige Personen im Alltag unterstützen zu dürfen. Das Landratsamt hat mittler-weile sieben solche Schulungen durchgeführt und das Interesse ist ungebrochen. Wer die Fortbildung für ehrenamtliche Alltagshilfen abgeschlossen hat, darf Menschen ab Pflegegrad 1 unterstützen und kann die entsprechenden Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen. Seit September 2022 bietet das Landratsamt entsprechende Kurse an.
Schon seit 2021 gibt es für Personen, die Pflegebedürftige in Bereichen wie Einkauf, Haushalt oder Betreuung unterstützen, die Möglichkeit, ihre Leistungen über die Pflegekasse abzurechnen. Dafür müssen sie eine acht Unterrichtseinheiten umfassende Schulung absolvieren. Diese qualifiziert zur Unterstützung von bis zu drei Personen – für jede unterstützte Person ist dabei ein monatlicher Erstattungsbetrag von bis zu 125 Euro vorgesehen.
Christian Fiebig, der zuständige Sachgebietsleiter am Landratsamt, hieß die Teilnehmenden auf der jüngsten Veranstaltung in Freyung willkommen. Referentin Johanna Myllymäki von der Fachstelle Demenz und Pflege Niederbayern erklärte ihnen, welche Aufgaben und Rahmenbedingungen mit der Tätigkeit als „ehrenamtlich tätige Einzelperson“ verbunden sind. Dabei ist zu beachten, dass die ehrenamtliche Hilfe nicht durch nahe Verwandte bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad erfolgen darf – hingegen können Bekannte, Freunde oder entferntere Verwandte (z. B. Nichten und Neffen) diese Unterstützung übernehmen.
Während der Schulung wurden wesentliche Kenntnisse für die Alltagshilfe vermittelt. Themen wie zwischenmenschliche Kommunikation, Haushaltsführung und die Betreuung von Pflegebedürftigen standen im Fokus. Die Teilnehmenden erhielten praxisnahe Einblicke in bedarfsorientierte Begleitung und Tipps für eine gelungene Kommunikation. Zusätzlich wurde ihnen vermittelt, wie Pflegebedürftige im Haushalt ein-gebunden und schwierige Situationen gemeistert werden können.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Schulung haben die Teilnehmenden nun die Möglichkeit, als ehren-amtliche Helfer aktiv zu werden. Die Beantragung eines Institutionskennzeichens und die Registrierung bei der Pflegekasse sind die nächsten Schritte, um den monatlichen Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen zu können. Weitere Informationen und Voraussetzungen für ehrenamtliche Einzelpersonen gibt es im Internet unter der Adresse www.einzelperson-bayern.de.
Die nächste kostenlose Schulung findet am Mittwoch, 2. April 2025, von 10.00 bis 16.30 Uhr im Bürgerhaus Waldkirchen (Mehrzweckraum, Ringmauerstraße 14, 94065 Waldkirchen) statt.
Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Anmelden kann man sich per E-Mail unter der Adresse senioren@landkreis-frg.de. Telefonische Anmeldung sind von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr unter der Nummer 08551/571607 möglich.