Der Freistaat Bayern hat im März damit begonnen eine Bezahlkarte zur Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einzuführen. Ab Ende Mai erhalten deshalb auch Asylbewerber im Landkreis Freyung-Grafenau künftig kein Bargeld mehr, sondern ihnen wird ein entsprechendes Guthaben auf eine Bezahlkarte überwiesen. Landrat Sebastian Gruber begrüßt das neue Verfahren. In dem neuen Verfahren bucht die zuständige Leistungsbehörde den nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Betrag monatlich als Guthaben auf die Bezahlkarte. Die Karte ist in allen Geschäften und
bei allen Dienstleistern einsetzbar, die Mastercard annehmen – allerdings grundsätzlich regional beschränkt auf den gesetzlich zulässigen Aufenthaltsbereich. Überweisungen, Online-Käufe, Glücksspiel und der Einsatz bei Geldübermittlungsdienstleistern sind grundsätzlich gesperrt. Maximal lassen sich 50 Euro pro Person und Monat als Bargeld abheben. Es ist somit nicht mehr ohne weiteres möglich, Geld ins Ausland zu transferieren. Mit der Bezahlkarte soll der Missbrauch von Leistungen und in der Konsequenz auch die Zuwanderung begrenzt werden.
Der Freistaat übernimmt die Kosten für die Karten und das Bezahlkartensystem. Den Landkreis treffen in dieser Hinsicht somit keine Ausgaben. Im Mai 2024 sollen zunächst einzelne Tests der Bezahlkarte im Landkreis Freyung-Grafenau stattfinden. Die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Waldkirchen und die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Grafenau werden ihr AsylbLG-Geld bereits im Juni 2024 via Bezahlkarte erhalten. Anschließend sollen dann die restlichen dezentralen Unterkünfte auf die Bezahlkarte umgestellt werden.
Ukrainische Flüchtlinge erhalten keine Bezahlkarten, da diese nur kurze Zeit AsylbLG-Leistungen beziehen und anschließend durch das Jobcenter Bürgergeld erhalten.