Heute Vormittag ist im Landkreis Freyung-Grafenau die 20.000ste Corona-Schutzimpfung verabreicht worden. Bis gestern Abend haben 14.189 Landkreisbürgerinnen und -bürger ihre Erstimpfung und 5.799 ihre Zweitimpfung erhalten. Bei diesen Impfungen wurde zu rund 70 % BioNTech-Impfstoff verabreicht. Die Zweitimpfung mit dem Impfstoff von BioNTech erfolgt mittlerweile nach sechs Wochen und die Zweitimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca nach zwölf Wochen.
Somit sind über die Osterfeiertage 2.819 Menschen in unseren Impfzentren geimpft worden. Damit haben rund 18% der Kreisbevölkerung eine Erstimpfung erhalten. Aktuell leben im Landkreis Freyung-Grafenau 78.200 Menschen (Stand: 31.12.2020), davon 12.500 unter 18 Lebensjahren. Bis zum 9. April sind bereits weitere 1.400 Impfungen terminiert. Für diese Woche haben wir rund 2.600 Impfdosen zugewiesen bekommen.
Die bisherigen Schwerpunktgruppen waren Bewohner und Personal von Seniorenheimen und Behinderteneinrichtungen, Klinik- und Praxispersonal, Schul- und Kindertagesstättenmitarbeiter/innen sowie Personen in den höchsten Priorisierungsstufen.
„Ein Großteil der Impfungen erfolgte in unseren drei Impfzentren und durch Reihenimpfungen. Aber auch die im Rahmen eines Pilotprojektes impfenden Hausärzte haben bereits einen deutlich spürbaren Beitrag dazu geleistet“, so Landrat Sebastian Gruber.
Bisher hat der Grenzlandkreis Freyung-Grafenau knapp 6.000 Impfdosen im Rahmen von Sonderzuweisungen erhalten - davon knapp 3.500 Dosen BioNTech und 2.500 Dosten AstraZeneca. Weitere Sonderzuweisungen als Grenzregion werden noch erwartet. Für diese Sonderzuweisungen hat sich Landrat Sebastian Gruber eingesetzt. „Es freut mich sehr, dass die politische Initiative für mehr Impfstoff und somit eine schnellere Immunisierung der Grenzregion erfolgreich war. Diese zusätzlichen Impfstoffzuweisungen sind für unsere besondere Situation als Grenzlandkreis zu Tschechien eine wesentliche Unterstützung. Dafür bin ich der Bayerischen Staatsregierung sehr dankbar und hoffe auf weitere Berücksichtigung“, betont Landrat Sebastian Gruber. Bei den Sonderzuweisungen kann das Landratsamt von der Priorisierung abweichen und bestimmte Gruppen festlegen. „Ein sicherer Betrieb in Betreuungseinrichtungen und Schulen ist uns ein besonderes Anliegen, weswegen wir den Schul- und Kindertagesstättenmitarbeiter/innen ein separates Impfangebot gemacht haben“, verdeutlicht Landrat Sebastian Gruber.
Unser Planungshorizont in den Impfzentren liegt aktuell bei 7 bis 10 Tagen. Mit Unterstützung der niedergelassenen Ärzte und des BRK-Kreisverbandes können unsere staatlichen Impfzentren in Freyung, Grafenau und Waldkirchen an sieben Tagen in der Woche betrieben werden. Hinzu kommt noch die Unterstützung durch die mobilen Impfteams des Rettungsdienstes Stadler aus Freyung. Aktuell werden hauptsächlich Personen der Priorisierungsgruppen 1 und 2 geimpft, welche die über 70-Jährigen sowie bestimmte Risikogruppen einschließen. In diesen Gruppen stehen aktuell noch zahlreiche Personen auf der Warteliste, die schrittweise ein Impfangebot erhalten werden.
Seit dem 1. April können auch die Hausarztpraxen impfen. Deren Belieferung erfolgt direkt über Großhandel und Apotheken im Rahmen der Regelversorgung der Kassenärzte. Wer dort geimpft worden ist, soll seine Anmeldung im Imfportal BayIMCO wieder löschen, damit andere Personen in unsere Impfzentren nachgeladen werden können. In den ersten beiden Wochen nach Impfbeginn, d. h. vom 7. bis 18. April wird in den Praxen ausschließlich der Impfstoff von BioNTech zur Verfügung stehen und erst in den darauffolgenden Wochen werden weitere Impfstoffe wie der Impfstoff von AstraZeneca hinzukommen. Darüber hinaus ist voraussichtlich ab der letzten Aprilwoche mit deutlich mehr Impfstoffdosen für die Arztpraxen zu rechnen. Versorgungsarzt Dr. Peter Gahbauer erhofft sich durch die Beteiligung der Hausarztpraxen eine deutlich spürbare Verstärkung der Impfkampagne in unserem Landkreis, sofern in ausreichendem Umfang Impfstoff zur Verfügung steht.
Abschließend noch ein Hinweis: Die Zweitimpfung sollte immer in der Impfeinrichtung erfolgen, bei der auch die Erstimpfung verabreicht wurde. Also wer im staatlichen Impfzentrum zur Erstimpfung war, soll auch dort die Zweitimpfung erhalten und nicht beim Hausarzt. Wer sich beim Hausarzt impfen lässt, sollte dort auch beide Impfungen erhalten.