Da es beim Übergang von der 12. zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die seit Montag gilt, zu Veränderungen in Bezug auf die Kontaktdatenerhebung gekommen ist, weist das Landratsamt Freyung-Grafenau noch einmal auf die aktuell geltende Rechtslage hin. Demnach müssen – unabhängig von der aktuellen Inzidenz und zusätzlich zu Hygienekonzepten und Bestimmungen, die zur Einhaltung des Mindestabstandes nötig sind – auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten die Kontaktdaten der Besucher erheben. Darunter fallen u.a. auch die Tierfreigelände des Nationalparks.