Ab morgigem Donnerstag gilt im Landkreis Freyung-Grafenau der Regionale Hotspot-Lockdown

Strengere Corona-Maßnahmen seit heute in ganz Bayern – Lockdown-Regeln gelten ab morgen

Bayern verschärft das Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) mit den neuen Regeln ist heute am Mittwoch (24.11., 00.00 Uhr) in Kraft getreten. Die neuen Regeln gelten dann zunächst mit Blick auf entsprechende Bundes-Vorgaben bis zum Ablauf des 15. Dezember 2021.

Bayern hat in der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 15) unter anderem eine Hotspot-Regelung für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1000 erlassen. Die auch den Landkreis Freyung-Grafenau betrifft, der mit einer Inzidenz von aktuell 1.512,3 diese Grenze deutlich überschreitet. Hierzu ist durch das Landratsamt am heutigen Mittwoch eine offizielle Bekanntmachung erfolgt, und damit treten die entsprechenden Regelungen im Landkreis ab morgen, Donnerstag (25.11., 00.00 Uhr), in Kraft.

Das bedeutet insbesondere die Schließung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, der Gastronomie, des Beherbergungswesens, von körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseure), Sport- und Kulturstätten, Freizeiteinrichtungen sowie – hinsichtlich ihrer Präsenzangebote – von Hochschulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen und der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung.

  • Die Schulen und Kindertagesstätten bleiben geöffnet.
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, es gilt aber eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 20 m2 Ladenfläche.
  • Unberührt bleibt der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, soweit die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist und Zutritt zur Sportstätte nur solche Personen erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.
  • Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz sind unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich
  • Übernachtungsangebote sind nur für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Aufenthalte mit 3G plus möglich
  • In der Gastronomie ist nur noch die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken („To go“) erlaubt, der Verzehr vor Ort ist untersagt, sowie unter bestimmten Voraussetzung der Betrieb von Betriebskantinen

Sobald der Inzidenzgrenzwert von 1.000 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschritten wurde, kann am sechsten Tag der Hotspot-Lockdown verlassen werden.

Weitere Informationen zu den Beschlüssen finden sie hier:

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. November 2021

Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)

Die ausführlichen Regelungen zum Regionalen Hotspot-Lockdown finden sich in § 15 derFünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV).


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