Sportgeräte und Nachwuchsarbeit
Die Anschaffung von Sportgroßgeräten und Platzpflegegeräten wird einmalig mit einem Betrag von max. 12.500 € in einen Zeitraum von 5 Jahren und nur in Verbindung mit Nachwuchsarbeit bei Kaderathleten (Angehörige der deutschen Nationalmannschaft in der jeweiligen Sportart) gefördert.
Dabei sollen nur für Vereine mit Spitzensportlern bis zu einem Alter von 23 Jahren gezielt finanzielle Mittel eingesetzt werden. Entsprechendes gilt auch für einmalige Zuschüsse der Nachwuchsarbeit in Verbindung mit Leistungsportförderung bei Kaderathleten.
Nicht gefördert werden Sportgroßgeräte von Vereinen ohne Nachwuchsarbeit bei Kaderathleten und persönliche Ausrüstungsgegenstände.
Auf die Richtlinien des Landkreises Freyung-Grafenau und des Freistaats Bayern bzw. des BLSV wird verwiesen.