Vollzug des Arzneimittelgesetzes (AMG)
Das Landratsamt Freyung-Grafenau ist zuständig für die Überwachung der Apotheken und des sonstigen Einzelhandels mit Arzneimittel sowie für die Überwachung der Tierärzte einschließlich der tierärztlichen Hausapotheken, der Vermischer, die kleine Herstellungserlaubnis benötigen, der Tierhalter (soweit sie der Überwachung des § 64 AMG unterliegen) und der Heilpraktiker.