Knapp 80 Teilnehmer konnte der stellvertretende Landrat Franz Brunner im Kurhaus der Stadt Freyung zur Veranstaltung begrüßen. „Das große Interesse an diesem Termin zeigt mir, wie notwendig ein solches Weiterbildungsangebot ist. Die Unterstützung, die Sie anbieten, stellt für unsere betroffenen älteren Bürgerinnen und Bürger und deren unmittelbaren Verwandten eine große Hilfe und Entlastung dar.“
Die Referentinnen Johanna Myllymäki und Simona Sandl von der Fachstelle Demenz und Pflege Niederbayern erläutern daraufhin, was es genau mit der Bezeichnung - Ehrenamtlich tätige Einzelperson - auf sich hat. Seit dem 01. 01. 2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat abrechnen. Diese Einzelperson darf weder verwandt noch verschwägert bis zum 2. Grad mit der Person sein, die sie unterstützt – somit kommen z. B. Bekannte, Freunde oder Verwandte ab dem 3. Verwandtschaftsgrad (z. B. Nichte/Neffe) in Betracht. Die Tätigkeiten als ehrenamtliche Einzelperson können zum Beispiel Strukturierung und Begleitung im Alltag oder die Unterstützung bei der Haushaltsführung beinhalten.
In der acht Unterrichtseinheiten dauernden Weiterbildung wurden den Teilnehmern verschiedene Inhalte nähergebracht, die bei der Alltagshilfe unerlässlich sind. Neben Informationen zur Betreuung von Pflegebedürftigen oder der zwischenmenschlichen Kommunikation wurde auch die Unterstützung bei der Haushaltsführung thematisiert. Verschiedene Fragestellungen wurden dabei erläutert. Wie können Ansätze einer bedarfsorientierten Begleitung und Unterstützung aussehen? Welche Aspekte einer gelungenen Kommunikation gibt es? Wie können Pflegebedürftige aktiviert werden, um sich in der Haushaltsführung zu beteiligen? Darüber hinaus erfuhren die ehrenamtlichen Alltagshelfer, wie mit Ansprüchen oder Grenzsituationen umgegangen wird, die nichts mit der eigenen Aufgabe zu tun haben.
Einen ersten Schritt haben die Teilnehmer mit der kostenlosen Schulung bereits gemacht. Da diese neben der Beantragung eines Institutionskennzeichens und der darauffolgenden Registrierung notwendig ist, um den Entlastungsbetrag, der als Unterstützung von der Pflegekasse für Personen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht, abzurufen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für Ehrenamtliche tätige Einzelpersonen können unter www.einzelperson-bayern.de nachgelesen werden.
Die Weiterbildung wurde gemeinsam von der Seniorenbeauftragten des Landkreises, Anna Mitterdorfer, der Behindertenbeauftragten des Landkreises, Anita Moos, dem Koordinationsbüro für Senioren am Landratsamt, Christian Fiebig, und der Gesundheitsregion plus, René Kurtz, veranstaltet.