Finanzielle Leistungen
Hier finden Sie Ansprechpartner für finanzielle Fragen bei der Gründung einer Familie.
Mutterschaftsgeld
Auskünfte zum Mutterschaftsgeld erteilen die Krankenkassen und die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers.
Wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind, informieren Sie sich bitte beim Bundesversicherungsamt.
Arbeitslosengeld I und II
Arbeitslosengeld I erhält, wer nach Erwerbstätigkeit arbeitslos und arbeitsfähig ist sowie bestimmte Anwartschaftszeiten erfüllt. Der Bezug ist bis zum Beginn der Mutterschutzfrist möglich.
Arbeitsagentur - weitere Informationen
Arbeitslosengeld II erhält, wer nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I (oder ohne Anspruch hierauf) keine zum Lebensunterhalt ausreichende Arbeit hat, erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. (Kein Bezug von Mutterschaftsgeld möglich).
Arbeitsagentur - weitere Informationen
Wichtige Leistungen
- Elterngeld: Alle Eltern können nach der Geburt eines Kindes Elterngeld beantragen.
- Kindergeld und Kinderzuschlag: Das Kindergeld kann ab Geburt und teilweise auch für volljährige Kinder beantragt werden. Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien mit wenig Einkommen.
- Familiengeld: Das Familiengeld erhalten Eltern vom 13. bis zum 36. Lebensmonat ihres Kindes und es wird zusammen mit dem Elterngeld im gleichen Antrag beantragt.
Lisa-Maria Schneider Verwaltungsangestellte
Johanna Dorner Dipl. Sozialpädagogin (FH)Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Katrin Greiner Dipl. SozialpädagoginStaatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Antonia Lechl Sozialpädagogin (B.A.)Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen