• Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschuss

    Für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil (ledig, geschieden, getrennt lebend, verwitwet) leben, können beim Amt für Kinder und Familie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragt werden, wenn der andere Elternteil keinen bzw. keinen ausreichenden Unterhalt zahlt.

    Die ausbezahlten Unterhaltsvorschussleistungen werden nach Möglichkeit vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert.

    Mit dem Antragsformular in der Randbox können Unterhaltsvorschussleistungen beantragt werden.

    Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
    Manuel Fassbinder SachbearbeiterSachbearbeitung Vollzug UVG (Buchstabe A bis Kd), Vertretung: Frau Eichberger
    Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
    Jennifer Eichberger SachbearbeiterinSachbearbeitung Vollzug UVG (Buchstabe Ke bis Pn), Vertretung: Herr Fassbinder
    Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
    Sabrina Sagerer SachbearbeiterinSachbearbeitung Vollzug UVG (Buchstabe Po bis Sg), Vertretung: Frau Kellermann
    Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
    Katrin Kellermann SachbearbeiterinSachbearbeitung Vollzug UVG (Buchstabe Sh bis Z), Vertretung: Frau Sagerer

    Antragsformular

    Unterhaltsvorschuss pdf | 750 KB