Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es unterteilt sich in:
- Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter von Wohnräumen bzw. Nutzungsberechtigte oder Heimbewohner.
- Lastenzuschuss für Personen, die eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzen.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- dem Gesamteinkommen und
- der Höhe der berücksichtigenden Miete/Belastung.
Eine erste und unverbindliche Orientierung zur möglichen Höhe des Wohngeldes gibt der Wohngeldrechner. Den tatsächlichen Anspruch kann nur die Wohngeldbehörde errechnen.
AUSSCHLUSS
Nicht wohngeldberechtigt sind Personen,
1. die Sozialleistungen beziehen, die auch Kosten der Unterkunft enthalten. Das sind insbesondere:
- Grundsicherung nach dem SGB II,
- Grundsicherung nach dem SGB XII oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.
2. die sich in Ausbildung befinden, alleine leben und dem Grunde nach einen Anspruch auf Ausbildungsförderungen haben.
3. über entsprechendes Vermögen verfügen und die Inanspruchnahme von Wohngeld missbräuchlich wäre.
Antrag
Wohngeld wird ab Beginn des Monats der Beantragung für einen befristeten Zeitraum gewährt; in der Regel für zwölf Monate. Anschließend müssen Sie einen Weiterleistungsantrag stellen. Ändert sich etwas im laufenden Bewilligungszeitraum, teilen Sie dies der Wohngeldbehörde mit und stellen Sie einen Änderungsantrag bei Verringerung des Einkommens, Änderung der Anzahl der Haushaltsmitglieder oder Erhöhung der Miete.
Bevorzugt stellen Sie Ihren Antrag bequem online, laden Unterlagen hoch oder reichen diese nach ohne weitere Papierunterlagen zu übersenden oder eine Unterschrift leisten zu müssen.
Alternativ reichen Sie das Formular schriftlich beim Landratsamt ein.
Formulare erhalten Sie rechts unter ‚Antrag und Dokumente‘, bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder im Landratsamt.
Online-Dienste
Das BayernID-Nutzerkonto bietet Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zu staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen digital sowie mobil über die BayernApp.
Die BayernID ist Ihr einheitlicher Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung. Mit ihr sparen Sie sich somit in vielen Fällen den Gang zur Behörde, haben Ihre Daten einmal hinterlegt und müssen diese nicht jedes Mal erneut beim Ausfüllen eines Online-Verfahrens angeben.
Die Funktion Antrag auf Wohngeld bietet Ihnen:
- Wohngeld-Antrag online einreichen,
- Nachrichten an die Wohngeldstelle senden,
- Dokumente zum Wohngeldantrag nachreichen.
Voraussetzung:
- ab Registrierung mit Benutzername und Passwort.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Je nach Ihrer persönlichen Situation müssen Sie Ihr Haushalts-Einkommen und die Kosten des Wohnraums belegen. Fügen Sie dem Antrag Ihre vollständigen Nachweise bei, um die Antragsbearbeitung zu beschleunigen. Bei fehlenden Unterlagen werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Erstantrag
Es können insbesondere folgende Nachweise in Frage kommen:
- Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder:
- Verdienstbescheinigung inklusive aktuellster Gehaltsabrechnung.
- Bescheid über Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld.
- Rentenanpassungsmitteilung.
- private / betriebliche Renten.
- Unterhaltsnachweise, z. B. Unterhaltstitel, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
- Nachweise über Kapitalerträge.
- Sonstige Nachweise, sofern zutreffend:
- Grad der Behinderung ab GdB 50.
- Nachweis über Pflegegrad.
- Nachweis eigener Unterhaltsverpflichtungen.
- Nachweis beim Mietzuschuss:
- Mietvertrag.
- Mietbescheinigung.
- Nachweis beim Lastenzuschuss:
- Nachweis des Eigentums.
- Grundsteuerbescheid.
- Wohnflächenberechnung.
- Fremdmittelbescheinigung des Kreditinstituts bei Belastungen aus einem Kapitaldienst, sofern zutreffend.
- Nachweise über erhaltene staatliche Zuschüsse, sofern zutreffend.
Weiterleistungs- oder Änderungsantrag
Es werden insbesondere folgende Nachweise benötigt:
- Aktuelles Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder (siehe Erstantrag).
- Nachweis beim Mietzuschuss:
- Mietzahlungsnachweis.
- Mietvertrag bei Umzug.
- Nachweis beim Lastenzuschuss:
- Nachweis der Darlehenszahlung, sofern zutreffend.
MITTEILUNGSPFLICHTEN
Bei Veränderungen der Umstände besteht eine Mitteilungspflicht, das heißt, Sie müssen uns unverzüglich in Kenntnis setzen bei:
- (geplantem) Umzug.
- Erhöhung des Haushaltseinkommens.
- Verringerung der Haushaltsmitglieder.
Die Details zu den Mitteilungspflichten finden Sie im Wohngeldbescheid.
DYNAMISIERUNG
Zum 1. Januar jedes zweiten Jahres ist eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngelds an die Preis- und Mietpreisentwicklung (sog. Dynamisierung) vorgeschrieben. Bereits bewilligte Anträge werden von Amts wegen geändert.
Martin Seibold SachbearbeiterWOHNGELDSTELLE Zuständigkeit Buchstabe Mp-Q, BETREUUNGSTELLE Zuständigkeit Buchstabe Schi-St
Verena Lichtenauer SachbearbeiterinWOHNGELDSTELLE Zuständigkeit Buchstabe Re-Si; BILDUNG UND TEILHABE A-Z