Die Familienkasse informiert

Achtung: Fake News – Fake Anrufe

In sozialen Netzwerken kursiert die Behauptung, das Kindergeld werde abgeschafft. Doch das stimmt so nicht.

Auf den ersten Blick sieht die Meldung alarmierend aus. Ab Januar 2025 werde das Kindergeld in Deutschland abgeschafft, heißt es in Mitteilungen, die sich derzeit unter anderem bei Facebook verbreiten.

Familien mit Kindern werden auch im kommenden Jahr finanziell unterstützt. Geplant war eine Reform, bei der Kindergeld sowie weitere Leistungen künftig als sogenannte Kindergrundsicherung gezahlt werden sollten. Nach dem Aus der Ampel-Koalition ist diese Reform fraglich und nicht vordeterminiert.

Derzeit beträgt das Kindergeld in Deutschland 250,- Euro pro Monat. Die Familienkasse stellt auf ihrer Homepage klar, dass sie «weiterhin wie gewohnt ihre Leistungen Kindergeld und Kinderzuschlag auszahlt».

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld und Kinderzuschlag sowie weitere Informationen zu den Leistungen sind unter www.familienkasse.de veröffentlicht.

Warnung

Kriminelle geben sich als Mitarbeitende der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter aus.

Sie versuchen dadurch an sensible Kundendaten - wie Kontoverbindungsdaten - zu gelangen.

Kunden der Familienkasse erfahren auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit wie sie sich bei Telefonanrufen oder Anfragen in den sozialen Medien verhalten sollen.

Kindergeld ab 18 – Das geht jetzt ganz einfach

Wird ein Kind volljährig, kann Kindergeld nur weitergezahlt werden, wenn das Kind bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. Schule, Ausbildung oder Studium).

So einfach ist es jetzt:

  • 3 Monate vor dem 18. Geburtstag des Kindes erhält der Kindergeldempfänger ein Anschreiben mit einem QR Code und einem Zugangscode.
  • Nach Aufruf des QR Code (oder www.arbeitsagentur.de/kgo-18) sind Zugangscode und Geburtsdatum des bisherigen Kindergeldempfängers einzugeben.
  • Der Antragsteller wird über Eingabemasken durch die erforderlichen Angaben geführt.
  • Gibt der Antragstellende die Meldung an die Familienkasse
    • mehr als 6 Wochen vor dem 18. Geburtstag ab müssen nur die erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Ohne Unterschriftserfordernis bzw. Identifikation
    • weniger als 6 Wochen vor dem 18. Geburtstag ab muss ein kompletter Antrag sowie Nachweise eingereicht werden. Mit Unterschriftserfordernis bzw. Identifikation

Auf der Homepage der Familienkasse https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren sind die Voraussetzungen beschrieben, wann junge Erwachsene zwischen dem 18. und dem vollendeten 25. Lebens-jahr Kindergeld erhalten können.

Das Benutzerkonto für Kunden der Familienkasse

Das Benutzerkonto der Bundesagentur für Arbeit bietet z.B. das Familienkassen-Profil.

Vorteile des Familienkassen-Profils

  • Online-Beantragung von Kindergeld und Kinderzuschlag
  • Einfache Übernahme bereits vorliegender Daten in neue Anträge
  • Zwischenspeicherfunktion: Anträge vorbereiten und später weiterbearbeiten
  • Sichere Online-Übermittlung von Unterlagen
  • Sichere Änderungsmöglichkeit persönlicher Daten direkt im Profil
  • Digitaler Empfang von Schreiben und Bescheiden

Im Laufe des Jahres 2025 kommen weitere Funktionen hinzu:

  • Terminvereinbarung für eine Videoberatung zum Kinderzuschlag
  • Sichere Kommunikation mit der Familienkasse über ein eigenes Postfach
  •  

Weitere Informationen finden Sie unter: www.familienkasse.de/profil


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