• LEADER Projektförderung

Projektförderung bei LEADER

Im Rahmen von LEADER können Projekte gefördert werden, die der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) unserer LAG dienen und den Vorgaben der aktuell gültigen LEADER-Förderrichtlinie entsprechen, sofern sie nicht aus einem anderen EU-Fonds oder einer anderen ELER-Förderrichtlinie gefördert werden und keine fachlich betroffene andere Verwaltung Einwände gegen eine LEADER-Förderung geltend macht.

Seit 11.01.2024 ist die Antragsstellung von LEADER-Förderanträgen – ausschließlich in digitaler Form – wieder möglich.

Antragsteller können u. a. sein

  • Kommunen
  • Vereine
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Förderperiode

Am 11.01.2024 wurde die LEADER-Antragstellung in der Förderperiode 2023 – 2027 eröffnet.

Unserer LAG steht für die Förderperiode 2023 – 2027 ein Budget in Höhe von 1.820.000,00 € bereit, über das die LAG im Rahmen der Projektauswahlverfahren bis 31.01.2027 verfügen kann.

Fördersätze bei LEADER

  • 60 % der förderfähigen Gesamtinvestitionskosten (netto) bei Einzelprojekten
  • 70 % der förderfähigen Gesamtinvestitionskosten (netto) bei Kooperationsprojekten (landkreisübergreifend)
  • 40 % der förderfähigen Gesamtinvestitionskosten (netto) bei produktiven (gewinnorientierten) Projekten
  • Der LEADER-Zuschuss für Projekte ist grundsätzlich beschränkt auf bis zu 250.000,00 € pro Einzelprojekt. Eine Überschreitung dieser grundsätzlichen Obergrenze bis zu jeweils maximal 50 % ist nur möglich, wenn das jeweilige Projekt zu mehr als einem Entwicklungs- bzw. Handlungsziel der LES beiträgt und im Projektauswahlverfahren der LAG mindestens 80 % der dort möglichen Maximalpunktzahl erreicht.

Wichtige Informationen

  • Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist, dass für jedes Projekt ein Nachweis über die regelgerechte Durchführung des LAG-Projektauswahlverfahrens vorliegt.
  • Für die Teilnahme am Projektauswahlverfahren ist es zwingend erforderlich, rechtzeitig vorher die ausgefüllte LEADER-Projektbeschreibung (Download: www.leader.bayern.de) bei der LAG-Geschäftsstelle einzureichen. Die Einreichfristen werden rechtzeitig unter der Rubrik „Aktuelles“ angekündigt.
  • Das Projektauswahlverfahren erfolgt bei LEADER vor der Antragstellung. Das Projektauswahlverfahren für LEADER-Projekte erfolgt ausschließlich durch die LAG und in deren Zuständigkeitsbereich. Die Auswahlkriterien für die Projektauswahl werden von der LAG in ihrer LES in Form einer „Checkliste Projektauswahlkriterien“ (siehe Randbox) festgelegt.
  • Mit der Projektumsetzung darf erst begonnen werden, wenn die Bewilligung (Zuwendungsbescheid) vorliegt. Es sind nur solche Ausgaben zuwendungsfähig, bei denen die Auftragsvergabe, der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages und die Bezahlung nach der Bekanntgabe eines Zuwendungsbescheids erfolgt sind.
  • Die Förderung über LEADER erfolgt grundsätzlich im „Erstattungsprinzip“, d. h. der Projektträger muss zunächst in Vorleistung gehen. Der Zuwendungsempfänger kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Zahlungsantrag einmalig einen Vorschuss von maximal 50 % des LEADER-Zuschusses beantragen. Ein Vorschuss kann erst nach Bewilligung beantragt werden
     

Haben auch Sie eine innovative Projektidee, die die Region nachhaltig stärken kann und in weiten Teilen die Fördervoraussetzungen erfüllt?

Dann nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit dem LAG-Geschäftsführer Tobias Niedermeier auf, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.

Sachgebiet 14 - Wirtschaftsförderung, Tourismus, Regionalentwicklung
Tobias Niedermeier Leader, LAG-Geschäftsführung