Der Landkreis Freyung-Grafenau ist öffentlicher Auftraggeber für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie Konzessionen und Honorarleistungen. Die Vergabeverfahren unterliegen den aktuellen nationalen und europarechtlichen Vorschriften.
Hier finden Sie vergaberechtliche Informationen, Bekanntmachungen öffentlicher Ausschreibungen, Teilnahmewettbewerbe, Vorinformationen (ex-ante) über beabsichtigte und Zuschlagserteilungen (ex-post) über erfolgte Verhandlungsvergaben/Freihändige Vergaben oder Beschränkte Ausschreibungen.
Nationale & EU-Verfahren
Das Vergaberecht in Deutschland ist zweigeteilt. Bis zum Erreichen der Schwellenwerte bei Liefer- und Dienstleistungen als auch Freiberuflichen Leistungen in Höhe von 221.000 € (netto) und Bauleistungen in Höhe von 5.538.000 € (netto) gelten die nationalen Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren. Es erfolgt in der Regel eine deutschlandweite Bekanntmachung. Man spricht hier von Vergaben im Unterschwellenbereich. Ab Erreichen der Schwellenwerte gelten die EU-weiten Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren. Es erfolgt eine EU-weite Bekanntmachung. Man spricht hier von Vergaben im Oberschwellenbereich.
Offene Verfahren (EU)
Öffentliche Ausschreibungen
Zur Zeit keine öffentliche Ausschreibung.
Ex-Ante Veröffentlichungen
Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb/Freihändigen Vergabe muss ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € (netto) eine Vorabinformation (ex-ante) über das beabsichtigte Vergabeverfahren veröffentlicht werden.
Zur Zeit keine ex-ante Veröffentlichung.
Ex-Post Veröffentlichungen
Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb besteht eine Veröffentlichungspflicht zur Information über vergebene Aufträge (ex-post) ab einem Auftragswert in Höhe von 25.000 € (netto). Bei einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb/Freihändigen Vergabe besteht diese Veröffentlichungspflicht ab einem Auftragswert bei Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von 25.000 € (netto) und bei Bauleistungen in Höhe von 15.000 € (netto).
09-24 Neu- und Nachmarkierung auf Kreisstraßen 2024: Straßenmarkierungsarbeiten
25-24 Schürfleisten für Schneepflüge: Lieferung von Schürfleisten
26-24 KSI: Sanierung der Innenbeleuchtung des Dienstgebäude Königsfeld: Austausch der Beleuchtung
Letzte Aktualisierung: 02.10.2024
Anna Wilhelm SachbearbeiterinVergabestelle
Jessica Roßgoderer SachbearbeiterinVergabestelle