• Beschneiungsanlagen

Beschneiungsanlagen

Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen oder Einrichtungen, die der Herstellung und Verteilung von künstlichem Schnee dienen, um eine Schneedecke zu erzeugen, bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung.

Gerade aufgrund der milden Winter gewinnen Beschneiungsanlagen vermehrt an Bedeutung.

Derzeit gibt es im Landkreis Freyung-Grafenau 9 Beschneiungsanlagen.

Sachgebiet 42 - Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Andreas Grimbs Sachgebietsleiter