Arten- und Biotopschutz
Die Zahl der vom Aussterben bedrohten oder stark gefährdeten Arten im Landkreis ist beachtlich.
Hierzu zählen u. a. folgende geläufige Arten, die im Landkreis anzutreffen sind:
Flussperlmuschel • Biber • Böhmischer Enzian • Holunderknabenkraut • Fischotter • Luchs • Birkhuhn und Auerhahn • Wachtelkönig • Kreuzotter • Hochmoorgelbling • Habichtskauz • Bachneunauge
Je nach Schutzstatus der entsprechenden Art gelten spezielle Vorschriften und rechtliche Regelungen zu Zugriffs- und Störungsverboten, Lebensstättenschutz sowie Handelsbeschränkungen.
Das wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (Link siehe Randbox Verweise) enthält Informationen zum Schutzstatus international und national geschützter Arten.
Neben dem Artenschutz hat auch der gesetzliche Biotopschutz eine wesentliche Bedeutung. Zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes und Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes u. a. Moore, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Magerrasen, etc..
Die hierzu vorhandene Biotopkartierung (Link siehe Randbox Verweise) gibt eine unverbindliche Auskunft und stellt eine Bestandsaufnahme der in der natürlichen Umgebung vorkommenden Biotope zum Zeitpunkt der Kartierung dar. Der Schutzstatus ergibt sich nicht aus der Kartierung, sondern aus der Natur.
Rechtlich
Fachlich
Marion Möller Naturschutzfachreferentinzuständig für Gemeinden Hohenau, Neuschönau, St. Oswald-Riedlhütte und Spiegelau
Tobias Nienhaus Naturschutzfachreferentzuständig für Stadt Grafenau, Markt Perlesreut, Markt Röhrnbach, Gemeinden Fürsteneck, Hinterschmiding, Ringelai und Saldenburg
Marie-Therese Ragger Naturschutzfachreferentinzuständig für Stadt Freyung, Markt Schönberg, Gemeinden Eppenschlag, Grainet, Innernzell, Schöfweg, Thurmansbang und Zenting
Werner Simmet Naturschutzfachreferentzuständig für Stadt Waldkirchen, Gemeinden Haidmühle, Jandelsbrunn, Mauth, Neureichenau und Philippsreut