Abfallrecht
Das Landratsamt Freyung-Grafenau ist auch zuständig für die Umsetzung des Abfallrechts.
Das Abfallrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen zum Thema Abfall. Als Abfall werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) alle Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden.
Gegenstände des Abfallrechts sind insbesondere:
- die Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen,
- die Stellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
- die abfallwirtschaftliche Planung,
- die Errichtung und der Betrieb von Deponien,
- Nachweis- und Registerpflichten,
- Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie
- Fragen der Betriebsorganisation, eines Betriebsbeauftragten für Abfall,
- Klärschlammentsorgung
Neben den Ansprechpartnern am Landratsamt (siehe Seitenleiste) können Sie sich bei Fragen rund um das Thema Abfall auch an den Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald wenden.
Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAW) Donau-Wald
Die Aufgaben des Zweckverbandes Abfallwirtschaft (ZAW) Donau-Wald umfassen verschiedene Themen der Abfallwirtschaft
- Beratung der Abfallerzeuger zur Abfallvermeidung, zur Schadstoffminimierung und zur stofflichen Abfallverwertung,
- Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Schadstoffminimierung,
- Organisation und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns,
- Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen zur stofflichen Abfallverwertung, zur Abfallbehandlung und zur Abfallablagerung,
- Vermarktung der zugeführten wiederverwertbaren Abfälle sowie der in den verbandseigenen Anlagen gewonnenen Sekundärrohstoffe.
Christian Lenz Sachbearbeiter
Ines Stögbauer Sachbearbeiterin
ZAW Donau-Wald | AWG Donau-Wald mbH
Kontaktdaten
Gerhard-Neumüller-Weg 1
94532 Außernzell
Telefon: (09903) 920-0
Telefax: (09903) 920-950
E-Mail: info@awg.de