Wer die Jagd (mit Schusswaffen oder Greifvögeln) ausüben möchte, benötigt einen gültigen Jagdschein. Jagd- bzw. Falknerjagdschein sind Urkunden, mit denen der Inhaber sein Recht zur Jagdausübung nachweist. Der Jagd- bzw. Falknerjagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde (Landratsamt) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinander folgende Tage erstellt.
Die für das Jagdwesen relevanten Aufgabengebiete im Landratsamt Freyung-Grafenau sind:
- Abschusspläne und Abschussgenehmigungen
- Jagdaufseher
- Jagdgenossenschaften - Betreuung und Rechtsaufsicht
- Jagdhandlungen im befriedeten Bezirk zulassen
- Jagdpachtvertrag prüfen und bestätigen
- Nachtzieltechnik
- Fallenjagd
- Jagdvergehen
- Jagdschein erteilen