• Jagdrecht

Wer die Jagd (mit Schusswaffen oder Greifvögeln) ausüben möchte, benötigt einen gültigen Jagdschein. Jagd- bzw. Falknerjagdschein sind Urkunden, mit denen der Inhaber sein Recht zur Jagdausübung nachweist. Der Jagd- bzw. Falknerjagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde (Landratsamt) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinander folgende Tage erstellt.

Die für das Jagdwesen relevanten Aufgabengebiete im Landratsamt Freyung-Grafenau sind:

  • Abschusspläne und Abschussgenehmigungen
  • Jagdaufseher
  • Jagdgenossenschaften - Betreuung und Rechtsaufsicht
  • Jagdhandlungen im befriedeten Bezirk zulassen
  • Jagdpachtvertrag prüfen und bestätigen
  • Nachtzieltechnik
  • Fallenjagd
  • Jagdvergehen
  • Jagdschein erteilen
Sachgebiet 30 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gunther Endres Sachbearbeiter
Sachgebiet 30 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Andrea Hager Sachbearbeiterin